Habe diese Meldung heute in der Zeitung gefunden:
Hartz IV
„Bedarfsgemeinschaft“ erst nach einem Jahr
Potsdam • Paare, die kürzer als ein Jahr zusammenleben, sind nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz IV. Damit dürfe das Einkommen beider Partner beim Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht zusammengerechnet werden, teilte das Gericht am Donnerstag in Potsdam mit. Damit gab es einem Kläger vorläufig Rechtschutz, der ALG II bezog und erst kurz mit seiner Partnerin zusammenlebte. Das Jobcenter rechnete das Einkommen der Frau an. Nun muss das Sozialgericht über den Fall entscheiden. dpa
Az.: L 5 B 1362/05 AS ER
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 23)
Datum: Freitag, den 27. Januar 2006
Seite: 5
Urteil Partnereinkommen Bedarfsgemeinschaft
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Melinde,
erstmal nochmals schönen Dank für deine Ausführungen zu meinen Thema mit der Gasetagenheizung, hatte leider die letzten Tage nicht soviel Zeit.
Also vielen Dank nochmals.
Das mit dem Urteil ist doch feines, naja nen bisschen Enttuschend ist natürlich das sie das über ein Zeitraum von einem Jahr angesetzt haben, also ich hätte ja wenigstens zwei genommen, aber besser als nichts.
Ich habe letzte mal auch ein bericht gesehen im Fernsehen, wonach die Argentur zwei Menschen in eine eheähnliche Gemeinschaft gestopft hat. Diese haben denn eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht angestrebt, und gewonnen. Nur leider ist das immer so eine Sache. Denn die Bundesagentur hat auf Stur gestellt, und dieses gerichtliche Urteil einfach ignoriert. Ja das soll es auch geben. Erst nach einen halebn Jahr und weiteren Kosten für Anwälte hat die Argentur reagiert. Schade wenn man Fehler gemacht, sollte man sich auch die eingestehen und nicht rumbocken wie ein kleines Kind0!!!!!
Gruß Daniel
erstmal nochmals schönen Dank für deine Ausführungen zu meinen Thema mit der Gasetagenheizung, hatte leider die letzten Tage nicht soviel Zeit.
Also vielen Dank nochmals.
Das mit dem Urteil ist doch feines, naja nen bisschen Enttuschend ist natürlich das sie das über ein Zeitraum von einem Jahr angesetzt haben, also ich hätte ja wenigstens zwei genommen, aber besser als nichts.
Ich habe letzte mal auch ein bericht gesehen im Fernsehen, wonach die Argentur zwei Menschen in eine eheähnliche Gemeinschaft gestopft hat. Diese haben denn eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht angestrebt, und gewonnen. Nur leider ist das immer so eine Sache. Denn die Bundesagentur hat auf Stur gestellt, und dieses gerichtliche Urteil einfach ignoriert. Ja das soll es auch geben. Erst nach einen halebn Jahr und weiteren Kosten für Anwälte hat die Argentur reagiert. Schade wenn man Fehler gemacht, sollte man sich auch die eingestehen und nicht rumbocken wie ein kleines Kind0!!!!!
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Guten Abend Daniel
Gern geschehen wegen der Heizerei.
Wenn ich etwas neues zu hier gefragten Themen finde geb ich das natürlich gleich weiter.
Sicher, 1 Jahr ist wenig, aber der "Umbau des sozialen Systems" hatte doch einzig den Zweck der Einsparung und der Lohndrückerei.
Warum sollten in diesem System Behörden im Interesse der Bevölkerung reagieren?
Bin an dem Tag mal wieder zum ausführlichen Zeitungslesen gekommen. Gab da auch noch eine andere Meldung die mich aber sauer gemacht hat und nix mit Alg 2 zu tun hat. Ich wusste bisher nicht, das dieser Konzern der Patente auf Saatgut hat (Monsanto) damals im Vietnamkrieg das agent orange hergestellt hat. Ein koreanisches Gericht hat die jetzt auf Schmerzensgeld verurteilt.
Die Chemieindustrie hat aber auch garkeine Hemmungen. Gestern Entlaubungsgift als Kriegswaffe herstellen und heute in unserer Nahrung panschen.
Wünsche Dir friedvolle Zeiten
Gruß Renate
Gern geschehen wegen der Heizerei.
Wenn ich etwas neues zu hier gefragten Themen finde geb ich das natürlich gleich weiter.
Sicher, 1 Jahr ist wenig, aber der "Umbau des sozialen Systems" hatte doch einzig den Zweck der Einsparung und der Lohndrückerei.
Warum sollten in diesem System Behörden im Interesse der Bevölkerung reagieren?
Bin an dem Tag mal wieder zum ausführlichen Zeitungslesen gekommen. Gab da auch noch eine andere Meldung die mich aber sauer gemacht hat und nix mit Alg 2 zu tun hat. Ich wusste bisher nicht, das dieser Konzern der Patente auf Saatgut hat (Monsanto) damals im Vietnamkrieg das agent orange hergestellt hat. Ein koreanisches Gericht hat die jetzt auf Schmerzensgeld verurteilt.
Die Chemieindustrie hat aber auch garkeine Hemmungen. Gestern Entlaubungsgift als Kriegswaffe herstellen und heute in unserer Nahrung panschen.
Wünsche Dir friedvolle Zeiten
Gruß Renate
Re: Urteil Partnereinkommen Bedarfsgemeinschaft
Ein trauriges Urteil, da das Bundesverfassungsgericht bisher von 3 Jahren ausgegangen ist.Melinde hat geschrieben:Habe diese Meldung heute in der Zeitung gefunden:
Hartz IV
„Bedarfsgemeinschaft“ erst nach einem Jahr
Der Zeitraum ist ja m.E. nur eines der Indizien. Im o.g. Urteil gibt es derer m.E. zahlreich. Die vom BVG genannten 3 Jahre sind m.E. nicht als absolutes Minimum zu sehen. Daher nützt es m.E. wenig, o.g. Urteil unkommentiert zu lassen. Ein Verweis auf das Urteil BVG sollte schon noch dazu.Melinde hat geschrieben:Hallo Ralf Hagelstein
Hätte mal ne Frage:
Wenn das Bundesverfassungsgericht schon ein Urteil gefällt hat steht das dann nicht über allen anderen Gerichten und das Landessozialgericht muss sich daran orientieren?
Danke für Antwort
Gruß