
Angebliche "Einladungen" der Arge
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Angebliche "Einladungen" der Arge
Hallo ich habe ein Problem & hoffe jemand kann mir einen guten Rat geben.Am 5.dieses Monats bekam ich ein Schreiben der Arge, ich hätte gleich zwei Einladungen(Arbeitsverm.) ,nicht wahr genommen!Die erste wäre am 24.01. & die zweite am 4.2.2009 gewesen,aufgrund dessen soll mir sofort für den ersten angeblich versäumten Termin 10% vom Geld für 3 Monate gesperrt werden!!!Das Problem ,ich habe weder eine Einladung zum 24.01. noch die zum 4.02.09 erhalten!In dem Schreiben vom 5.02.stand ein neuer Termin(17.02.09) bei dem ich dazu Stellung nehmen soll.Sofort habe ich einen Widerspruch gegen diese Sanktionen formuliert & ich habe auch gefragt warum erst jetzt ein Schreiben kommt ,wenn ich schon am 24.01.angeblich nicht erschienen bin,denn das Schreiben kam am 5.02.!nur einen Tag,nach dem zweiten angeblichen Termin !??? In dem Widerspruchsschreiben bat ich auch, um einen früheren Termin als den 17.02.09 ,um die Sache zu klären,denn wenn ich keine Einladungen bekommen habe ,kann ich auch nicht erscheinen etc.&das wie immer per Einschreiben.Heute kam ein Brief der Arge, aber keine Antwort auf meinen Widerspruch,nein nur die Mitteilung das ich jetzt bis Ende Mai 09 das Geld um 10% gekürzt bekomme,da ich keinerlei Stellung bezogen hätte und mich wie oben genannt nicht gemeldet hätte!!!
Was soll ich nun tun,wie mich verhalten,ich bitte um schnellen Rat .Danke im vorraus...Lg angel 123

Zuletzt geändert von angel123 am 12.02.2009 15:22, insgesamt 5-mal geändert.
Hallo,
Endweder neuen Brief schreiben mit Beleg das Du schon Kontakt aufgenommen hast. Oder ein Rechtsanwalt aufsuchen.
Du musst das auch nicht nachweisen, hier gilt das gleiche wie überall: der Zugang der Einladung muss bewiesen werden. Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen, mit genau der Begründung, die Du auch hier genannt hast.
Endweder neuen Brief schreiben mit Beleg das Du schon Kontakt aufgenommen hast. Oder ein Rechtsanwalt aufsuchen.
Du musst das auch nicht nachweisen, hier gilt das gleiche wie überall: der Zugang der Einladung muss bewiesen werden. Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen, mit genau der Begründung, die Du auch hier genannt hast.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
