Unterhaltung mit Sachbearbeiter
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Unterhaltung mit Sachbearbeiter
frage: ist es erlaubt ein gespräch mit einem sachbearbeiter
ins netz zu stellen.
wurde heimlich afgezeichnet.
sehr deutlich seine diskriminierung.
mfg dieter
ins netz zu stellen.
wurde heimlich afgezeichnet.
sehr deutlich seine diskriminierung.
mfg dieter
auch wenn ich sowas allzu oft getan hätte, wir haben da einige nette sachen gehabt, du darfst es nicht.
Du wirst nachher von ihm verklagt wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und solche Sachen. Kann ganz schön teuer werden.
Wenn das Gespräch niedergeschrieben wird und persönliche Daten rausgelassen werden, dann ist es was anderes.
Du wirst nachher von ihm verklagt wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und solche Sachen. Kann ganz schön teuer werden.
Wenn das Gespräch niedergeschrieben wird und persönliche Daten rausgelassen werden, dann ist es was anderes.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
^^
ich habe auch mal ein gespräch mit meiner bearbeiterin aufgenommen (mit handy) um meiner mudder zu beweisen, das diese bearbeiterin ein miststück ist/gott sei dank war...
aber ins net stellen? mhh...was soll dir das bringen?
aber ins net stellen? mhh...was soll dir das bringen?
Es besteht die Möglichkeit einer Strafbarkeit gem. §201 StGB.
201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Anzeige ? Aber der Beweis fehlt euch dann, darum wird es dann aus Mangel von Beweisen sicherlich eingestellt.
Ansonsten mit dem Vorgesetzten Reden und das erklären, ob das Hilft, ist eine andere Frage.
Ansonsten mit dem Vorgesetzten Reden und das erklären, ob das Hilft, ist eine andere Frage.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Dann würde ich es lieber einer Seriösen Zeitung das zu kommen lassen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
dem schliesse ich mich an, die Bild macht nur Müll draus und wird eh als erste Zeitung sofort verklagt, weil sie das veröffentlicht. Die haben schon Übung da drinDjTermi hat geschrieben:Dann würde ich es lieber einer Seriösen Zeitung das zu kommen lassen
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
ich werde es versuchen.buxi hat geschrieben:Genau das hätte ich jetzt auch empfohlen, anonym an die Medien, Plus Minus, Frontal, Stern-TV....mit verzerrter Stimme nachgestellte Gespräche....das kennt man doch. Die könnten sowas in der Art daraus machen.
Gruß buxi
das was der gesagt hat gehört eigentlich dem verfassungsschutz
gemeldet.
ich sage nur ARBEITSHAUS. ARBEITSDIENST.
mfg dieter
Dann sag mal wie es weiter geht
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.