Unterhalt fürs Kind

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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chica
Beiträge: 12
Registriert: 20.09.2008 20:47
Wohnort: Taucha

Unterhalt fürs Kind

Beitrag von chica »

Wie ist das eigentlich mit dem Unterhalt von Kindern, wenn der Vater nicht zahlen will? Ich weiß, dass man dann beim JA einen Unterhaltsvorschuss beantragen kann, dieser ist jedoch wesentlich geringer.
Unterhalt wird ja beim Hartz4 als Einkommen angerechnet, wie wäre es dann wenn ich den Vater garnicht erst eintragen lasse, dann müsste er ja auch keinen Unterhalt zahlen und das Amt kann mir nichts abziehen. Ich weiß ja schon jetzt, dass er nicht zahlen wird. Er möchte ja noch nichtmal die Vaterschaft anerkennen. Bevor ich das dann vor Gericht durch hätte vergehen Monate wo ich wieder weniger Geld bekomme.
Hat da jemand eine Ahnung wie es da wäre wenn ich ihn nicht eintragen lasse?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo chica
Das mit dem "den Vater nicht eintragen lassen" wird nicht so einfach klappen.
Schon beim Unterhaltsvorschuß muss der angegeben werden.
Der Unterhalt, den der Kindesvater zahlen müsste wird als fiktives Einkommen angerechnet.
Es lohnt also nicht sich solch Ärger aufzuhalsen indem Du den Kindesvater nicht angibst.
Wünsche Dir und dem Kind Alles Gute
und dem Kindesvater die Weisheit der Einsicht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mama11
Beiträge: 8
Registriert: 27.10.2007 10:57

Beitrag von Mama11 »

Hallo,
so lange das mit der Vaterschaft nicht geklärt ist, kann das Amt dir ja nichts abziehen, es sei denn du bekommst den Unterhaltsvorschuß. Lieber weniger als garnichts.
Bekommst du erst garnichts oder nur ein teil an Unterhalt und später die ganzen Rücklagen des Unterhaltes wird dir dieses sowieso angerechnet, (bei mir waren es jeden Monat zwischen 500,00-600,00Euro.Im Dezember2006 und 2007 sogar an die 1000,00Euro).Der Vater meines Sohnes hat 12 Jahre nicht richtig gezahlt.

Sollte er die Vaterschaft nicht anerkennen, geht es vor Gericht und er muß die Beweggründe offen legen, warum er zweifelt hat das er der Vater ist. Dann kommt es zum Vaterschaftstest, den er machen muß, bei mir war es auch so, und er mußte sogar den Test bezahlen, da er ihn ja angezweifelt hat. Du bekommst den sogenannten Vormundt für dein Kind. Dieser wird im Namen deines Kindes die Ansprüche durchsetzen. Den Vater nicht anzugeben, wäre nicht gut, dein Kind wird später nach ihm fragen und ich würde auch immer versuchen den Kontakt mit dem Vater aufrecht zuerhalten ob er will oder nicht. Damit du nicht die Böse später bei deinem Kind bist. Das sind erfahrungen die ich gemacht habe und immer noch habe. Der Vater meines Sohnes will auch nichts mit ihm zutun haben und das seid 14 Jahren.
Gruß
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