Vorgehensweise Umziehen Antrag stellen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Joyleen
Beiträge: 6
Registriert: 24.01.2006 23:58

Vorgehensweise Umziehen Antrag stellen

Beitrag von Joyleen »

Wie gehe ich jetzt genau vor, Harz 4 Vorgehensweise Umziehen Antrag stellen

Also, im April rutsche ich in Harz 4.

Ich wohne zur Zeit noch mit meinem Freund zusammen, muss aber sobald es mit Harz 4 losgeht ausziehen, die gehen ja sonst an sein ganzes Geld bei.

Wie gehe ich jetzt genau vor?

1. ich suche mir ne Wohnung, bis wann muss ich die haben?

2. Wie groß und wie teuer darf die Wohnung sein, Kaltmiete, Warmmiete, mit Strom und so

2. ich fülle die ganzen Anträge aus, welche sind das genau?
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur ... /index.php
Bis wann muss ich die eingereicht haben?

3. ich gehe zum Arbeitsamt mit den ganzen Anträgen, wenn es bewilligt wird, dann kann ich ja einziehen, oder ziehe ich vorher schon ein? Wie lange dauert die Bewilligung?

4. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Ich bin zur Zeit übers Arbeitsamt bei der DAK versichert, wie läuft das, wenn ich Harz 4 bekomme, kann ich bei der DAK bleiben, wenn ja, was brauche ich dafür?

Irgendwas habe ich auch von ummelden gelesen... Was hat das damit auf sich?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße, Joyleen
Gast

Re: Vorgehensweise Umziehen Antrag stellen

Beitrag von Gast »

Joyleen hat geschrieben:
Ich wohne zur Zeit noch mit meinem Freund zusammen, muss aber sobald es mit Harz 4 losgeht ausziehen, die gehen ja sonst an sein ganzes Geld bei.


Wie kommst Du denn darauf?
Joyleen
Beiträge: 6
Registriert: 24.01.2006 23:58

Beitrag von Joyleen »

Eheähnliches Verhältnis, er muss doch dann für mich aufkommen und seine Konten offen legen??
Gast

Beitrag von Gast »

Zur eheähnlichen guck mal hier: http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?t ... e%E4hnlich

Und zu den anderen Möglichkeiten schau mal hier:

Bedarfgemeinschaft
Haushaltsgemeinschaft
Wohngemeinschaft


http://www.erwerbslosenforum.de/hartz.htm
Joyleen
Beiträge: 6
Registriert: 24.01.2006 23:58

Beitrag von Joyleen »

Danke für die Links!

Ich und mein Freund leben 3 Jahre zusammen in unserer Wohnung, wir beiden stehen im Mietvertrag, aber er sagt ganz klar, er wird nicht für mich aufkommen, wenn ich aus dem ALG 1 herausfalle, bedeutet das dann, dass kein eheähnliches Verhältnis vorliegt?
Gast

Beitrag von Gast »

Joyleen hat geschrieben:aber er sagt ganz klar, er wird nicht für mich aufkommen, wenn ich aus dem ALG 1 herausfalle, bedeutet das dann, dass kein eheähnliches Verhältnis vorliegt?
Genau.
Waldmeister
Beiträge: 25
Registriert: 07.12.2005 11:45

Beitrag von Waldmeister »

Hallo, habe hierzu auch ein paar Fragen.

Beide Partner wohnen zusammen, haben ein und dasselbe Bett, es wird gemeinsam gekocht usw. Besteht hier keine Gefahr das der erwerbstätige Partner für den Hartz4 aufkommen muss?

Ein anderer Fall: Partner ist ebenfalls arbeitslos, bezieht ALG1. Wer kommt da für die Miete auf? Übernimmt das Amt die volle Miete?

Kann der ALG1 Empfänger als Hauptmieter den Vertrag unterschreiben und der Hartz4 er als Untermieter dort mit einziehen?
Joyleen
Beiträge: 6
Registriert: 24.01.2006 23:58

Beitrag von Joyleen »

Beide Partner wohnen zusammen, haben ein und dasselbe Bett, es wird gemeinsam gekocht usw. Besteht hier keine Gefahr das der erwerbstätige Partner für den Hartz4 aufkommen muss?

Das ist ja bei uns auch der Fall, aber wenns um Harz 4 geht, sagt mein Partner ganz klar, er kommt nicht für mich auf, dann muss ich ausziehen! Ist das dann egal, dass wir uns alles teilen? Hauptsache er sagt, er kommt nicht für mich auf?

Mal ne andere Frage, was muss ich denn dann im Antrag ankreuzen, ledig, eheähnliches Verhältnis? Es ist ja kein eheähnliches Verhältnis, weil er nicht für mich aufkommen wird, hab ich das so richtig verstanden?
Gast

Beitrag von Gast »

Joyleen und Waldmeister:

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Darüber hinaus ist eine Einzelfallberatung hier nicht möglich. (Rechtsberatungsgesetz)
Wendet Euch an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle z.B. der Diakonie.
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