Wohnungsaustattung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Stefanie22117
Beiträge: 2
Registriert: 19.01.2006 18:12
Wohnort: Hamburg

Wohnungsaustattung

Beitrag von Stefanie22117 »

Halli Hallo!!!
Ich habe ein riesengroßes Problem!!!
Und zwar habe ich eine Wohnung die Renovierungsbedürftig ist und außerdem fehlt mir die komplette Einrichtung dafür!!!
Nur weiß ich nicht in welchem Fall es mir zusteht und ob ich einen Antrag stellen kann.
Es ist echt dringend dies zu wissen, weil meine Tochter und ich darunter leiden in einer Wohnung zu leben in der man nichts hat.
Folgendes sollte man noch bei einem Ratschlag (den ich gern entgegen nehme) beachten, was meine Person angeht: Ich lebe in Scheidung (Scheidungsjahr), Wie gesagt meine Tochter bezog mit mir die Wohnung, mein Alter beträgt 23 Jahre, bin noch im Mutterschaftsurlaub.

Und nun weiß ich nicht mehr weiter, Nachbarn unterstützen mich wegen Essen kochen und KÜhlschrank Nutzung, denn selbst dies habe ich nicht in meiner Wohnung zur verfügung!!!

Vielleicht erahnt ihr jetzt meine Dringlichkeit und würde mich echt freuen, wenn ich dazu Informationen erhalten würde.
Und wenn jemannd weiß was mir zustehen würde um die Wohnungseinrichtung zu vervielfälltigen, dies mir detailiert auflistet.

Herzlichen Dank schon mal im vorraus für Eure Auskünfte!!!!!! :wink:

Stefanie22117
Milecia
Beiträge: 22
Registriert: 13.01.2006 18:47
Wohnort: Schwelm
Kontaktdaten:

Beitrag von Milecia »

Bevor man hier irgendetwas auflistet, was von Stadt zu Stadt meist sowieso unterschiedlich ist, würde ich dir raten, morgen früh sofort
zum Amt zu gehen und beantragen... !!

Um vorher etwas sagen zu können, müsste man wissen, wieviel du
im Monat bekommst - wie bestreitest du deinen Lebensunterhalt momentan?

Du lebst in Scheidung - bekommst du was von deinem Mann?



Schreib mal ein bischen mehr...

Gruß Mel
Stefanie22117
Beiträge: 2
Registriert: 19.01.2006 18:12
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Stefanie22117 »

Hiermit beziehe ich mich auf die Antwort von Milecia!!!
Danke erstmal das du dir meiner angenommen hast!!!
So ich habe das Trennungjahr seid 5 Monaten und erhalte von meinem Mann keinen Unterhal,t weil der noch nicht berechnet worden ist. Noch so ein Punkt der mich nervt.
Meinen Lebensunterhalt bestreite ich vom alg 2 und
Kindergeld. Die Wohnung die ich seid dem 1.12.05 habe bekomme ich vom Amt finanziert oder unterstützt weis nicht so recht welcher Ausdruck dafür der richtige ist. Und von dem Geld was ich monatlich erhalte habe ich ab März 250€ für essen, kleidung ..... plus das Kindergeld was ich jetzt aber nicht mitzählen möchte, da dass Geld ist was der kleinen zusteht.
Ich hoffe ich habe deine fragen zufriedenstellend beantwortet habe und diese Informationen weiterhelfen.

MFG Steff
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Wohnungsausstattung

Beitrag von Carola »

@Stefanie22117

Deine Lage ist wirklich krass.

Erhälst Du kein Erziehungsgeld? Wenn ja, kannst Du davon nicht etwas abzweigen, um das notwendigste (zb. bei einem Sozialkaufhaus) zu kaufen?

Das mit dem Kindergeld siehst Du völlig falsch!
Das Kindergeld wird den Eltern gezahlt, um die Eltern bei der Ernährung und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Es handelt sich um eine Subvention für Familien. Das Kindergeld wird für das Kind, welches diese spezielle Unterstützung vom Staat rechtfertigt, an Dich gezahlt.

In Deinem Fall (ALG II) wird dieses Geld als Einkommen von Dir selbst herangezogen.
Du musst von der ALGII - Leistung Deine Tochter und Dich ernähren, kleiden usw.

Ich stimme Milecia zu, Du solltest schnellstens einen Antrag stellen!
In Deinem Fall handelt es sich um eine Haushaltsgründung, da Du vorher keine eigene Wohnung für Dich und Deine Tochter hattest. Du müsstest also etwas bewilligt bekommen. Für andere Dinge des Bedarfs die nicht bezahlt werden kannst Du ein Darlehen beim Amt beantragen.

Stelle Dich darauf ein, dass das Amt Dich fragt, in welcher Form der alte gemeinsame (mit Deinem Mann) Hausstand aufgeteilt worden ist. Das Amt wird nicht hinnehmen können, dass Du nichts mehr hast.

Viel Glück für Dich!
Milecia
Beiträge: 22
Registriert: 13.01.2006 18:47
Wohnort: Schwelm
Kontaktdaten:

Beitrag von Milecia »

Ja - ich denke dem von Carola ist nichts hinzu zu fügen ;-))

Kopf hoch - du bekommst schon deine Möbel... :wink:
Der Unterschied zwischen Praxis und Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie
Antworten