Umzug von Sachsen nach Bayern HILFE

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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bayernsachse
Beiträge: 1
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Umzug von Sachsen nach Bayern HILFE

Beitrag von bayernsachse »

Hallo liebe Forumsnutzer, ich brauche mal dringend eure Hilfe.

Ich bin weiblich 61 Jahre alt und beziehe seit geraumer Zeit ALG II und bekomme auch Mietzuschuss. Ich möchte noch darauf hinweisen das ich beim Arbeitsamt die 58 (?)er Regelung unterschrieben habe und somit eigentlich nicht mehr vermittelt werde.

Nun zu meinem Problem:

Ich habe einen Freund der in Bayern (Nürnberg) wohnt und dort eine "schlecht" bezahlte Tätigkeit hat. Er bezieht keinerlei Leistung vom Amt hat rund 1100 eur Netto und bezahlt seine Miete davon selbst.

Ich möchte nun gerne zu Ihm ziehen. WAS PASSIERT DANN MIT MEINEM ALG II????

Das Amt in meiner Heimat (SACHSEN) und in Nürnberg habe ich kontaktiert und beide sagen das ich nicht umziehen darf.

Ist das richtig so? Verliere ich alle meine Bezüge wenn ich zu ihm ziehe oder können wir oder ich dort wieder einen Antrag auf ALG II stellen? Oder evtl auch Mietzuschuss beantragen. Problem ist das wir beide von seinem Gehalt nicht leben können.

Umzugskosten? Kann ich etwas beantragen oder wäre es denkbar das ich den Umzug durchsetzen kann wenn es dem AMT nichts kostet?

Bitte um Hilfe!

Viele Grüße


:cry:
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Genau die Frage, wie es mit einem Umzug in einen Bereich geht, in dem andere Regeln für die Kosten der Unterkunft gelten, hat das BSG m.W. bisher nicht entschieden. Bis zum 31.07.06 war das möglich, zum 01.08.06 wurde das Gesetz geändert.

Wenn die Wohnkosten am neuen Wohnort in etwa gleich hoch sind wie die am alten, und keine Umzugskosten beantragt werden, wo sollte ein gegenüber dem Grundrecht auf Freizügigkeit höheres Interesse der Allgemeinheit liegen?
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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