Mietvertrag..

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Acid
Beiträge: 1
Registriert: 25.01.2006 23:33

Mietvertrag..

Beitrag von Acid »

Nábend...

Ich habe diesen monat zusammen mit meinen ex freund einen Mietvertrag unterschrieben allerdings habe ich dabei nicht das amt bedacht!
Problem ist das ich 150€ für das zimmer (also quasi wg prinzip) zahlen und ganz klar für mein lebensunterhalt aufkommen muss..
Eigendlich sollte ich nun nen untermietvertrag bekommen aber irgendwie kam alles aufeinander und so stehen wir jetzt beide drin.

Habe auf jeden fall absolut keine ahnung wie ich da nen antrag
stellen soll und in wie fern das mit den mietvertrag probleme macht/machen könnte..
Fällt das ganze vielleicht auch schon unter bedarfsgemeinschaft??

Hoffe das mir hier vielleicht wer helfen kann =)

Greetz
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Mietvertrag

Beitrag von Carola »

Wenn Dein Freund mit im Untermietvertrag für das Zimmer steht habt ihr dieses gemeinsam angemietet. Das bedeutet das ihr zusammen eine eheähnliche Gemeinschaft (eine Bedarfsgemeinschaft) bildet und zusammen den ALG II - Antrag stellen müsst. Arbeitet Dein Freund wird sein Einkommen eurem monatlichen Bedarf gegenübergestellt und ihr bekommt vielleicht einen "Zuschuss" zum Lebensunterhalt und Mietkosten.

Außerdem hättet ihr vor der Vertragsunterzeichnung den Mietvertrag dem Amt vorlegen müssen!
Nun lauft ihr Gefahr, das die Kosten dafür nicht übernommen werden.

Eine Lösung wäre den falschen Untermietsvertrag zu zerreissen und durch zwei neue Verträge, einen für jede einzelne Person, auszustellen und diesen vor der Unterzeichnung beim Amt vorzulegen. Damit sollte dieses Problem gelöst sein. Wenn ihr aber gemeinsam in einem Zimmer lebt ist dies ein Betrugsdelikt! Soetwas kommt meist heraus und es finden ständig Kontrollen der Ämter statt. Also immer schön bei der Wahrheit bleiben :D
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