Nábend...
Ich habe diesen monat zusammen mit meinen ex freund einen Mietvertrag unterschrieben allerdings habe ich dabei nicht das amt bedacht!
Problem ist das ich 150€ für das zimmer (also quasi wg prinzip) zahlen und ganz klar für mein lebensunterhalt aufkommen muss..
Eigendlich sollte ich nun nen untermietvertrag bekommen aber irgendwie kam alles aufeinander und so stehen wir jetzt beide drin.
Habe auf jeden fall absolut keine ahnung wie ich da nen antrag
stellen soll und in wie fern das mit den mietvertrag probleme macht/machen könnte..
Fällt das ganze vielleicht auch schon unter bedarfsgemeinschaft??
Hoffe das mir hier vielleicht wer helfen kann =)
Greetz
Mietvertrag..
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mietvertrag
Wenn Dein Freund mit im Untermietvertrag für das Zimmer steht habt ihr dieses gemeinsam angemietet. Das bedeutet das ihr zusammen eine eheähnliche Gemeinschaft (eine Bedarfsgemeinschaft) bildet und zusammen den ALG II - Antrag stellen müsst. Arbeitet Dein Freund wird sein Einkommen eurem monatlichen Bedarf gegenübergestellt und ihr bekommt vielleicht einen "Zuschuss" zum Lebensunterhalt und Mietkosten.
Außerdem hättet ihr vor der Vertragsunterzeichnung den Mietvertrag dem Amt vorlegen müssen!
Nun lauft ihr Gefahr, das die Kosten dafür nicht übernommen werden.
Eine Lösung wäre den falschen Untermietsvertrag zu zerreissen und durch zwei neue Verträge, einen für jede einzelne Person, auszustellen und diesen vor der Unterzeichnung beim Amt vorzulegen. Damit sollte dieses Problem gelöst sein. Wenn ihr aber gemeinsam in einem Zimmer lebt ist dies ein Betrugsdelikt! Soetwas kommt meist heraus und es finden ständig Kontrollen der Ämter statt. Also immer schön bei der Wahrheit bleiben
Außerdem hättet ihr vor der Vertragsunterzeichnung den Mietvertrag dem Amt vorlegen müssen!
Nun lauft ihr Gefahr, das die Kosten dafür nicht übernommen werden.
Eine Lösung wäre den falschen Untermietsvertrag zu zerreissen und durch zwei neue Verträge, einen für jede einzelne Person, auszustellen und diesen vor der Unterzeichnung beim Amt vorzulegen. Damit sollte dieses Problem gelöst sein. Wenn ihr aber gemeinsam in einem Zimmer lebt ist dies ein Betrugsdelikt! Soetwas kommt meist heraus und es finden ständig Kontrollen der Ämter statt. Also immer schön bei der Wahrheit bleiben
