Sohn im Alter von 8 Jahren soll Wohngeld beantragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Knolli
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Sohn im Alter von 8 Jahren soll Wohngeld beantragen

Beitrag von Knolli »

hallo

bitte um hilfe habe einen fortzahlungsantrag auf hartz4 gestellt da er ende dezember ausläuft..nun folgendes

mein sohn 8 jahre ( stiefsohn) bekommt kindergeld 154 euro 168 unterhalt und soll nun wohngeld beantragen mit folgender begründung

nach den berechnungen kann meine lebensgefährtin ab januar ( angeblich neue regelung) 86 euro wohngeld für fabian ( 8 jahre) beantragen dann wäre er nicht mehr hilfebedürftig das für seinen lebensunterhalt NICHT benötigte kindergeld ist bei der leistung als einkommen anzurechnen ...der bezug von wohngeld und sozialleistung schliessen aneinander aus. deshalb ist es notwendig die leistung für fabian abzulehnen damit sie wohngeld beziehen können!!!! der sachbearbeuter geht von 86 euro wohngeld aus...mit dem wohngeld kindergeld und unterhalt sei er nicht mehr hilfebedürftig und könne sein lebensunterhalt selbst sicherstellen.....

sowas habe ich noch nie gehört das ein kind im alter von 8 jahren wohngeldbeantragen soll damit er aus hartz4 fällt...ausserdem hab ich mal gelesen das hartz4 empfänger kein wohngeld beantragen können bei denen die unterkunftskosten übernommen wurden.....kann mir jemand schnell helfen?? muss dann evtl den wohngeldantrag diese woche noch stellen damit das geld ende dezember weiter läuft

gruß
torsten
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo torsten
Wohngeldantrag auf jeden Fall schnellstens stellen, Anspruch beginnt mit Antragstellung, nicht rückwirkend.
Da angekündigt wird die Leistung für den Sohn einzustellen schau Dir die Info von Tacheles genauer an.
Der ganze "Zinnober" mit Kinder im Wohngeld dient einzig und alleine der Statistikschönung. Haben wieder was zum Jubeln:"Zahl der Arbeitslosen gesunken"
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Knolli
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Beitrag von Knolli »

hallo

danke für deine schnelle antwort
nur versteh ich das alles nicht...wenn fabian dann nicht mehr zur bedarfsgemeinschaft gehört weil er ja nicht mehr hilfebedürftig ist...warum wird uns dann r´trotzdem sein einkommen kindergeld und unterhaltsvorschuss abgezogen?

lieben gruß
torsten
goodlucks
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Beitrag von goodlucks »

Hallo
Habe vor zwei Wochen die gleiche Frage gestellt, gehe mal bitte zu meinem Thema, dort sind schon ein paar Antworten darüber.
Gruß goodlucks
Knolli
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Beitrag von Knolli »

hallo

wo finde ich dich mit den themen?

lg
torsten
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Knolli
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Beitrag von Knolli »

hallo

danke für deine schnelle antwort
nur versteh ich das alles nicht...wenn fabian dann nicht mehr zur bedarfsgemeinschaft gehört weil er ja nicht mehr hilfebedürftig ist...warum wird uns dann r´trotzdem sein einkommen kindergeld und unterhaltsvorschuss abgezogen?

lieben gruß
torsten
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das Wohngeld bekommt dein Kind ja für die Miete und diese bezahlst Du an deinen Vermieter also gehört der Betrag dann zum einkommen und das rechnet die AegE an.

(Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet).
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo zusammen !
Muss ich jetzt selbst aktiv werden und Wohngeld beantragen ? Oder warten bis die Arge reagiert. Denn wenn ich ALGII bekomme bekomme ich ja kein Wohngeld? Verwirrt bin ....

LG
Silvia
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das wurde doch ganz am Anfang geprüft, oder nicht ? (Ob Du Anspruch auf Wohngeld hast...)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Achso dann ist das für mich nicht relevant....

LG
Silvia
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bedanny
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Anspruch auf Wohngeld Ihres Kindes Dez 2008

Beitrag von bedanny »

Mein Kind ist 8 jahre alt,bekommt 123,00Euro Wohngeld.Das übersteigende Kindergeld,welche mein Sohn nicht benötig,um seinen Bedarf zu decken,wird nach Abzug des Freibetrages auf Meiner Leistungen angerechnet(26 euro von unterhalt auch).Laut Jugendamt und Schuldenberatung Kindergeld und Unterhalt von Vater dienen für Kind und ich als Erziehberechtige darf ich nicht von diese Leistungen abtreten.Sind wir schon so weit,das mit 8 muss Dass Kind für Mich teilweisse zu sorgen?Dazu muss ich sagen mein Kind ist nicht ganz fit(3 mal pro woche krankengimnastik,psychologe,ergoterapii,sportverein empfolen,CTXlack für zähne20eur pro quartall)
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
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Beitrag von D_C »

Hi Bedanny,

das sehe ich gar nicht so. Nachdem was ich alles gelesen habe, ist dein Kind damit kein Teil der Bedarfsgemeinschaft mehr.

Gruß, DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
bedanny
Beiträge: 3
Registriert: 25.12.2008 19:16

Anspruch auf Wohngeld Ihres Kindes Dez 2008

Beitrag von bedanny »

Hallo D-C
Ich lebe alleine mit mein Kind,der hat immer Geld über soziale minimum,also nicht richtig alg 2.Gerechnet wird alles zusammen,dadurch rutscht das Kind auf soziale minimum.Ich zerbreche mir Kopf,was soll das mit Wohngeld,Kindergeld erhöhung,der wohl arme Kinder dient das nicht
anke1811
Beiträge: 2
Registriert: 13.01.2009 15:54

Beitrag von anke1811 »

Hallo!!

Auch ich habe mittlerweile das gleiche Problem mit der ARGE.
Im aktuellen Bescheid wird uns allen Ernstes klar gemacht das meine Tochter (7) für ihren Lebensunterhalt allein aufkommen kann!!
Ich soll in ihrem Auftrag unverzüglich einen Antrag auf Wohngeld stellen!!!
Bei der Behörde wurde mir heute mitgelteilt das ich mindestens 12 Wochen auf die Bewilligung warten muß!!
Leider hat mir die ARGE aber bei dem neuen Bescheid mein Kind aus der berechnung schon gestrichen!! Ich erhalt lediglich den Betrag für Unterkunf und Heizung der mir allein zusteht!! Ich finde das ne Frechheit und meine nächste Amtshandlung ist der Gang zum Rechsanwalt!!!
Die Kosten werden von der Staatskasse übernommen!! Somit werde ich ab morgen schlauer sein welche Möglichkeiten ich habe, dagegen vor zu gehen!!
Ich kann nur jedem raten sich das nicht gefallen zu lassen!! So weit sind wir nun schon gekommen in unserem "Rechtsstaat"! Schlimm genug das die Leidtragenden grundsätzlich die Kinder sind, und die können wirklich nichts für diese besc...... Situation!!!
bedanny
Beiträge: 3
Registriert: 25.12.2008 19:16

Beitrag von bedanny »

Hallo.
Für wohngeld haben wir automatisch Darlehen bekommen.Dafür samstag sollte Kindergeld auf konto sein(auf grosse teil musste mein,,reiche,,Kind verziechten) und ist bis heute nicht da.Alg 2-geld wahr schon auch weniger am Ersten.Wenn möglich bitte schreiben Sie was der Anwalt hat gesagt.Grüsse
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