Sohn im Alter von 8 Jahren soll Wohngeld beantragen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Sohn im Alter von 8 Jahren soll Wohngeld beantragen
hallo
bitte um hilfe habe einen fortzahlungsantrag auf hartz4 gestellt da er ende dezember ausläuft..nun folgendes
mein sohn 8 jahre ( stiefsohn) bekommt kindergeld 154 euro 168 unterhalt und soll nun wohngeld beantragen mit folgender begründung
nach den berechnungen kann meine lebensgefährtin ab januar ( angeblich neue regelung) 86 euro wohngeld für fabian ( 8 jahre) beantragen dann wäre er nicht mehr hilfebedürftig das für seinen lebensunterhalt NICHT benötigte kindergeld ist bei der leistung als einkommen anzurechnen ...der bezug von wohngeld und sozialleistung schliessen aneinander aus. deshalb ist es notwendig die leistung für fabian abzulehnen damit sie wohngeld beziehen können!!!! der sachbearbeuter geht von 86 euro wohngeld aus...mit dem wohngeld kindergeld und unterhalt sei er nicht mehr hilfebedürftig und könne sein lebensunterhalt selbst sicherstellen.....
sowas habe ich noch nie gehört das ein kind im alter von 8 jahren wohngeldbeantragen soll damit er aus hartz4 fällt...ausserdem hab ich mal gelesen das hartz4 empfänger kein wohngeld beantragen können bei denen die unterkunftskosten übernommen wurden.....kann mir jemand schnell helfen?? muss dann evtl den wohngeldantrag diese woche noch stellen damit das geld ende dezember weiter läuft
gruß
torsten
bitte um hilfe habe einen fortzahlungsantrag auf hartz4 gestellt da er ende dezember ausläuft..nun folgendes
mein sohn 8 jahre ( stiefsohn) bekommt kindergeld 154 euro 168 unterhalt und soll nun wohngeld beantragen mit folgender begründung
nach den berechnungen kann meine lebensgefährtin ab januar ( angeblich neue regelung) 86 euro wohngeld für fabian ( 8 jahre) beantragen dann wäre er nicht mehr hilfebedürftig das für seinen lebensunterhalt NICHT benötigte kindergeld ist bei der leistung als einkommen anzurechnen ...der bezug von wohngeld und sozialleistung schliessen aneinander aus. deshalb ist es notwendig die leistung für fabian abzulehnen damit sie wohngeld beziehen können!!!! der sachbearbeuter geht von 86 euro wohngeld aus...mit dem wohngeld kindergeld und unterhalt sei er nicht mehr hilfebedürftig und könne sein lebensunterhalt selbst sicherstellen.....
sowas habe ich noch nie gehört das ein kind im alter von 8 jahren wohngeldbeantragen soll damit er aus hartz4 fällt...ausserdem hab ich mal gelesen das hartz4 empfänger kein wohngeld beantragen können bei denen die unterkunftskosten übernommen wurden.....kann mir jemand schnell helfen?? muss dann evtl den wohngeldantrag diese woche noch stellen damit das geld ende dezember weiter läuft
gruß
torsten
Hallo torsten
Wohngeldantrag auf jeden Fall schnellstens stellen, Anspruch beginnt mit Antragstellung, nicht rückwirkend.
Da angekündigt wird die Leistung für den Sohn einzustellen schau Dir die Info von Tacheles genauer an.
Der ganze "Zinnober" mit Kinder im Wohngeld dient einzig und alleine der Statistikschönung. Haben wieder was zum Jubeln:"Zahl der Arbeitslosen gesunken"
Gruss
Wohngeldantrag auf jeden Fall schnellstens stellen, Anspruch beginnt mit Antragstellung, nicht rückwirkend.
Da angekündigt wird die Leistung für den Sohn einzustellen schau Dir die Info von Tacheles genauer an.
Der ganze "Zinnober" mit Kinder im Wohngeld dient einzig und alleine der Statistikschönung. Haben wieder was zum Jubeln:"Zahl der Arbeitslosen gesunken"
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Das Wohngeld bekommt dein Kind ja für die Miete und diese bezahlst Du an deinen Vermieter also gehört der Betrag dann zum einkommen und das rechnet die AegE an.
(Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet).
(Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet).
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Das wurde doch ganz am Anfang geprüft, oder nicht ? (Ob Du Anspruch auf Wohngeld hast...)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Anspruch auf Wohngeld Ihres Kindes Dez 2008
Mein Kind ist 8 jahre alt,bekommt 123,00Euro Wohngeld.Das übersteigende Kindergeld,welche mein Sohn nicht benötig,um seinen Bedarf zu decken,wird nach Abzug des Freibetrages auf Meiner Leistungen angerechnet(26 euro von unterhalt auch).Laut Jugendamt und Schuldenberatung Kindergeld und Unterhalt von Vater dienen für Kind und ich als Erziehberechtige darf ich nicht von diese Leistungen abtreten.Sind wir schon so weit,das mit 8 muss Dass Kind für Mich teilweisse zu sorgen?Dazu muss ich sagen mein Kind ist nicht ganz fit(3 mal pro woche krankengimnastik,psychologe,ergoterapii,sportverein empfolen,CTXlack für zähne20eur pro quartall)
Anspruch auf Wohngeld Ihres Kindes Dez 2008
Hallo D-C
Ich lebe alleine mit mein Kind,der hat immer Geld über soziale minimum,also nicht richtig alg 2.Gerechnet wird alles zusammen,dadurch rutscht das Kind auf soziale minimum.Ich zerbreche mir Kopf,was soll das mit Wohngeld,Kindergeld erhöhung,der wohl arme Kinder dient das nicht
Ich lebe alleine mit mein Kind,der hat immer Geld über soziale minimum,also nicht richtig alg 2.Gerechnet wird alles zusammen,dadurch rutscht das Kind auf soziale minimum.Ich zerbreche mir Kopf,was soll das mit Wohngeld,Kindergeld erhöhung,der wohl arme Kinder dient das nicht
Hallo!!
Auch ich habe mittlerweile das gleiche Problem mit der ARGE.
Im aktuellen Bescheid wird uns allen Ernstes klar gemacht das meine Tochter (7) für ihren Lebensunterhalt allein aufkommen kann!!
Ich soll in ihrem Auftrag unverzüglich einen Antrag auf Wohngeld stellen!!!
Bei der Behörde wurde mir heute mitgelteilt das ich mindestens 12 Wochen auf die Bewilligung warten muß!!
Leider hat mir die ARGE aber bei dem neuen Bescheid mein Kind aus der berechnung schon gestrichen!! Ich erhalt lediglich den Betrag für Unterkunf und Heizung der mir allein zusteht!! Ich finde das ne Frechheit und meine nächste Amtshandlung ist der Gang zum Rechsanwalt!!!
Die Kosten werden von der Staatskasse übernommen!! Somit werde ich ab morgen schlauer sein welche Möglichkeiten ich habe, dagegen vor zu gehen!!
Ich kann nur jedem raten sich das nicht gefallen zu lassen!! So weit sind wir nun schon gekommen in unserem "Rechtsstaat"! Schlimm genug das die Leidtragenden grundsätzlich die Kinder sind, und die können wirklich nichts für diese besc...... Situation!!!
Auch ich habe mittlerweile das gleiche Problem mit der ARGE.
Im aktuellen Bescheid wird uns allen Ernstes klar gemacht das meine Tochter (7) für ihren Lebensunterhalt allein aufkommen kann!!
Ich soll in ihrem Auftrag unverzüglich einen Antrag auf Wohngeld stellen!!!
Bei der Behörde wurde mir heute mitgelteilt das ich mindestens 12 Wochen auf die Bewilligung warten muß!!
Leider hat mir die ARGE aber bei dem neuen Bescheid mein Kind aus der berechnung schon gestrichen!! Ich erhalt lediglich den Betrag für Unterkunf und Heizung der mir allein zusteht!! Ich finde das ne Frechheit und meine nächste Amtshandlung ist der Gang zum Rechsanwalt!!!
Die Kosten werden von der Staatskasse übernommen!! Somit werde ich ab morgen schlauer sein welche Möglichkeiten ich habe, dagegen vor zu gehen!!
Ich kann nur jedem raten sich das nicht gefallen zu lassen!! So weit sind wir nun schon gekommen in unserem "Rechtsstaat"! Schlimm genug das die Leidtragenden grundsätzlich die Kinder sind, und die können wirklich nichts für diese besc...... Situation!!!