Hartz 4 Berechtigung bei elterlichem Rausschmiss

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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gurbelunder
Beiträge: 2
Registriert: 09.12.2008 20:40

Hartz 4 Berechtigung bei elterlichem Rausschmiss

Beitrag von gurbelunder »

Hallo Leute,

habe z.z. ein riesen Problem. Habe technischer Assistent für Informatik gelernt und wollte nun weitermachen zum Techniker. Dafür muss man allerdings 1 Jahr Praxiserfahrung gesammelt haben. Dieses Jahr wollte ich nun bei meinem Vater im Geschäft verbringen. Ein halbes Jahr haben wir es geschafft, bis der Hammer kam und wir uns riesig gezofft haben. Kurz: er schmeisst mich zu hause zum nächsten Jahr raus und ich darf mir eine eigene Wohnung suchen. Man muss dazusagen, dass Geschäft und zu Hause in einem sind.

Nun bin ich allerdings erst 20 Jahre alt und habe gehört, dass man bis 25 Jahren eigentlich bei den Eltern wohnen muss. Nun ja, bei Vati gehts halt nicht mehr. Meine Mutter lebt in Baden-Württemberg. Ich bin nun auf Wohnungs - und Arbeitssuche.

Meine Frage ist dementsprechend, ob das überhaupt geht und ich Hartz 4 wärend meiner Arbeitssuche bekommen kann. Wie sieht es mit Kindergeld aus?

Würde mich über Infos von euch sehr freuen. Falls ihr weitere braucht, geb ich sie euch gerne.

Danke im vorraus.

Gurbelunder
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Hallo gurbelunder,

soviel ich weiss, ist dein Vater für dich Unterhaltspflichtig, bis du 25 Jahre alt wirst. Jetzt weiss ich nur nicht, da Du schon eine Ausbildung gemacht hast, wie es sich dann verhält.
Vielleicht meldet sich noch einer der Moderatoren da zu, die haben Plan und können dir da Auskunft drüber geben.

Trotz deiner ganzen Scherereien wünsche ich Dir schonmal ein friedliches Weihnachtsfest.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

rme hat geschrieben:Hallo gurbelunder,

soviel ich weiss, ist dein Vater für dich Unterhaltspflichtig, bis du 25 Jahre alt wirst. Jetzt weiss ich nur nicht, da Du schon eine Ausbildung gemacht hast, wie es sich dann verhält.
Vielleicht meldet sich noch einer der Moderatoren da zu, die haben Plan und können dir da Auskunft drüber geben.

Trotz deiner ganzen Scherereien wünsche ich Dir schonmal ein friedliches Weihnachtsfest.
es gibt nur einen der helfen kann Dj Termi !!!!!!!!!!!!
der hilft allen.
mfg dieter
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