Was tun wenn keiner zuhört ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Frank Henf
Beiträge: 7
Registriert: 21.10.2008 06:33

Was tun wenn keiner zuhört ?

Beitrag von Frank Henf »

Hallo,

was muß man nur alles erleben,was muß man alles ertragen ??

Im April 2008 mußte ich meinen Fortzahlungsantrag für den Zeitraum 05.08.-10.08. abgeben. darunter auch den Bogen EKS ( einnahmen aus selbstständiger Arbeit,plus eine ertragvorschau für die Einnahmen aus selbsttändiger Arbeit)
Leider sind mir zwei tage nach Abgabe des Fortzahlungsantrages zwei versprochene Angebote geplatzt, so dass sich mein vorraussichtliches Einkommen aus selbstständiger Arbeit auf monatlich 95,- Euro rdeduzierte.Ich habe sofort eine Berichtigung der EKS vorgenommen und bei der ARGE abgegeben. Dies habe ich mir bestätigen lassen.
Diese berichtigung hat man aber bei der Erstellung meines Bescheides nicht beachtet.
Ich hatte in der ersten EKS 195,- Euro monatlich als zuerwartendes Einkommen angegeben.
Im Klartext nun.Man hat mir das zu erwartende Einkommen welches über dem freibetrag von 100,- Euro liegt im Bescheid vom Regelsatz abgezogen.Eine Prognose ist demnach als Tatsache anzusehen?
Ich bin sofort in Widerspruch gegangen. Auf den Wiederspruch erfolgte 4 Monate keine Antwort, so dass ich beim zuständigen Sozialgericht eine EV beantragte und die Nachzahlung auf Grund der Berichtigung verlangte und unter anderem eine Untätigkeitsklage.
Es kam zum Termin beim Sozialgericht und die Richterin erklärte mir,in Übereinstimmung mit dem Vertreter der ARGE, dass eine EV nicht zulässig sei und demnach auch keine Notlage vorhanden sei,da ich eben durch die EKS ein ausreichendes Einkommen in Höhe des mir zustehenden zur Verfügung stünde.Die EV wurde verweigert,aber die Untätigkeitsklage ist weiter anhängig mit Aussicht auf Erfolg.So die Richterin.
Mein mir zustehendes geld habe ich immer noch nicht,obwohl die Arge mittlerweile auch die abschließenden Angaben zum abgelaufenden bewilligungszeitraum vorliegen hat.Diese abschließenden Angaben sagten aus,dass ich ein zusätzliches Einkommen pro Monat von 75,- Euro hatte. Demnach standen mir für den abgelaufenden bewilligungszeitraum,meine KDU zu und auch die volle Regelleistung.Demnach müßten die monatlichen 75,- Euro unberücksichtigt bleiben. Sehe ich das richtig?
Ich habe zusätzlich im Rahmen des gesetzes etwas dazu verdient und wollte zu Weihnachten meinen Kindern was gutes tun.das fällt aus.
Zusätlich habe ich mich noch mit einem bettelbrief an die Chefin unserer ARGE hier gewandt mit der Bitte die Sache zu überprüfen um auch letztlich für Vater Staat Prozesskosten zu sparen.
Keine Antwort.
Was kann ich noch tun?
Strafanzeige wegen Unterschlagung oder betrug etc.? Welche rechtlichen Konsequenzen kann das für mich haben?
Es kann doch nicht sein,dass man noch nicht mal wert für eine Antwort ist.
Bitte helft mir mal was ich in dem fall unternehmen kann.

MFG
ollivero1
Beiträge: 12
Registriert: 28.10.2007 12:24

Dienstaufsicht

Beitrag von ollivero1 »

Hall Frank,
versuch es mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Ich habe es in Berlin direkt per Mail an das Rote Rathaus geschickt und es wurde auch prombt geantwortet, es hat zwar auch Zeit gedauert aber man konnte wieder in sogenannten laufenden Verfahren wieder Fuß fassen.
Viel Erfolg
Ollivero
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