Hallo zusammen
Ich hoffe uns kann hier einer mit einem guten Rat weiter helfen. Meine Frau ist 57 Jahre gelernte Arzthelferin nun seit 3 Jahren auf Harz 4 Empfängerin. Nun will die ARGE das Sie einen PC Lehrgang macht, kann Sie dazu gezwungen werden? Die Arbeit am PC (was Sie nicht kann und will) war der Grund warum Sie vor 3 Jahren Ihre Arbeitsstelle gekündigt hat.
Sie mach zeit ca 1/4 ein Fernstudium (bezahlen Ihre Schwestern)als Naturheilpraktikerin und wollte sich darauf nach dem Abschluss Selbständig machen. War nun das Geld aus dem Fenster geworfen???
Muss man einen Lehrgang machen??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nun klar wäre der Kurs von Nutzen. Das Problem ist, dass Sie auf keinem Fall am PC arbeiten will, darum hat Sie auch eine mehr als gut beszahlte Stelle gekündigt, wo Sie über 15 Jahr war, und nun soll Sie dazu gezwungen werden ???? Sie hat sogar Panik davor, schläft Nachts schon nicht mehr......
Nun ich denke Sie wird ein Konzept zur Selbständigkeit abgeben, wenn Die ARGE dann ablehnt kann man immer noch einen Anwalt einschalten.
Ich hatte gesehen das der Lehrgang über 3000.- Euro kostet, so kann man auch Steuergelder verschwenden denn die ARGE bezahlt diesen Lehrgang. Wo steht dann das Gleichgewicht? Sie ist 57ig und dann noch Arbeit zu bekommen ???? Wieviel Jungen Menschen gibt es die so einen Lehrgang bräuchten und nicht die Gelegenheit bekommen
Nun ich denke Sie wird ein Konzept zur Selbständigkeit abgeben, wenn Die ARGE dann ablehnt kann man immer noch einen Anwalt einschalten.
Ich hatte gesehen das der Lehrgang über 3000.- Euro kostet, so kann man auch Steuergelder verschwenden denn die ARGE bezahlt diesen Lehrgang. Wo steht dann das Gleichgewicht? Sie ist 57ig und dann noch Arbeit zu bekommen ???? Wieviel Jungen Menschen gibt es die so einen Lehrgang bräuchten und nicht die Gelegenheit bekommen
Hallo,
Fernkurse, Lehrgänge usw. sind meistens daraufhin doch konzipiert, dass man sie nebenberuflich bewältigen kann. Wenn das auch bei diesem so ist, musst deine Frau ihn nicht mal der ARGe melden, denn deine Frau ist ja weiterhin für die Arbeitsvermittlung verfügbar.
Kann und will ich nicht ist immer schwer ein Arbeitsvermittler bei zu bringen was es nicht geht.
Sie wird wohl dann zum Amtsarzt müssen um Festsellen zu lassen wie weit es nun wirklich nicht geht.
Fernkurse, Lehrgänge usw. sind meistens daraufhin doch konzipiert, dass man sie nebenberuflich bewältigen kann. Wenn das auch bei diesem so ist, musst deine Frau ihn nicht mal der ARGe melden, denn deine Frau ist ja weiterhin für die Arbeitsvermittlung verfügbar.
Kann und will ich nicht ist immer schwer ein Arbeitsvermittler bei zu bringen was es nicht geht.
Sie wird wohl dann zum Amtsarzt müssen um Festsellen zu lassen wie weit es nun wirklich nicht geht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
