hallo,
wir wollen um ziehen,in eine 4 zimmer wohnung (2 KInder und 2Erw.)wir haben zur zeit ne 3 zimmer wohnung.
Wenn wir hier aus ziehen und meine küche abbauen zerfällt die wohl in einzel stücken.Weil die schon sehr alt ist.
Kann ich beim amt nen antrag für die Küche stellen?
Bei uns gibt es hier in rinteln nen Lager wo mann gebraute möbel bekommt.Ich weiß noch das es damals beim soz nen gutschein gab.Das man sich da möbel holen konnte gibt es das noch???
Ich hoffe ja,wir haben kein geld für ne neue Küche.
gruß mausimaus
fragen wegen umzug
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
versuch macht klug.
stell einfach mal nen antrag. aber ich denk mal nicht, das du dafür etwas bekommen wirst.
denn normalerweise muss der vermieter eine küche, zumindest herd und spüle mit unterschrank, stellen.
wir haben bei unserem umzug vor fast 4 jahren zu hören bekommen, das wir doch die mietgesellschaft fragen sollen ansonsten eben halt sparen und dann eine kaufen.
ich wünsch dir trotzdem viel glück beim antrag.
stell einfach mal nen antrag. aber ich denk mal nicht, das du dafür etwas bekommen wirst.
denn normalerweise muss der vermieter eine küche, zumindest herd und spüle mit unterschrank, stellen.
wir haben bei unserem umzug vor fast 4 jahren zu hören bekommen, das wir doch die mietgesellschaft fragen sollen ansonsten eben halt sparen und dann eine kaufen.
ich wünsch dir trotzdem viel glück beim antrag.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Hallo,
Sorry Ballsport da muss ich Dir Wiedersprechen.
Der Vermieter hat keine Pflicht, eine Spüle oder Herd reinzustellen. ( Das war einmal)
Entweder die Wohnung wird mit oder ohne Kücheneinbau vermietet (oder Teile einer Küche).
Pflicht sind jedoch sanitäre Einrichtungen und eine Möglichkeit des Anschlusses einer Spüle und eines Herdes bereit zu stellen.
Die ARGe hat, wenn es schon den Umzug in diese Wohnung erlaubt hat, nun auch für die entsprechende Ausstattung zu sorgen, so sehe ich das...
Sorry Ballsport da muss ich Dir Wiedersprechen.
Der Vermieter hat keine Pflicht, eine Spüle oder Herd reinzustellen. ( Das war einmal)
Entweder die Wohnung wird mit oder ohne Kücheneinbau vermietet (oder Teile einer Küche).
Pflicht sind jedoch sanitäre Einrichtungen und eine Möglichkeit des Anschlusses einer Spüle und eines Herdes bereit zu stellen.
Die ARGe hat, wenn es schon den Umzug in diese Wohnung erlaubt hat, nun auch für die entsprechende Ausstattung zu sorgen, so sehe ich das...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
@termi,
dann frag mal hier in bremen bei der wohnungshilfe nach. die werden dir knallhart sagen, das die bremer vermieter und mietgesellschaften verpflichtet sind, eine spüle inkl. unterschrank und einen herd reinzustellen.
weiss es deshalb so genau, weil unser vormieter dieses mitgenommen hatte und wir interherrennen mussten, das genau diese sachen raus genommen werden aus dem mietvertrag. selbst die wohnungshilfe, geschweige denn die bagis, zahlen dafür freiwillig. noch nicht mal als darlehen.
das ist ja der mist, weil es in anderen städten mitlerweile keine pflicht mehr ist. und manch ein vermieter zieht mit obwohl er muss. was man hier in bremen bekommt, ist ein sog. kü-schein für das möbellager. oder es gibt hier auch noch "almende". dort bekommt man möbel, küchen und kleinkram umsonst. und gegen geringe gebühr liefern die auch. umsonst deshalb, weil manche ihre sachen einfach wegwerfen würden und diese dorthin dann gespendet werden können.
dann frag mal hier in bremen bei der wohnungshilfe nach. die werden dir knallhart sagen, das die bremer vermieter und mietgesellschaften verpflichtet sind, eine spüle inkl. unterschrank und einen herd reinzustellen.
weiss es deshalb so genau, weil unser vormieter dieses mitgenommen hatte und wir interherrennen mussten, das genau diese sachen raus genommen werden aus dem mietvertrag. selbst die wohnungshilfe, geschweige denn die bagis, zahlen dafür freiwillig. noch nicht mal als darlehen.
das ist ja der mist, weil es in anderen städten mitlerweile keine pflicht mehr ist. und manch ein vermieter zieht mit obwohl er muss. was man hier in bremen bekommt, ist ein sog. kü-schein für das möbellager. oder es gibt hier auch noch "almende". dort bekommt man möbel, küchen und kleinkram umsonst. und gegen geringe gebühr liefern die auch. umsonst deshalb, weil manche ihre sachen einfach wegwerfen würden und diese dorthin dann gespendet werden können.
Carmen
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Da stellt sich wohl nun die Frage wo Sie hinziehen wollen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.