Muß Partner der arbeitet einer Einladung nachkommen ???????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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arni
Beiträge: 2
Registriert: 17.11.2008 21:16

Muß Partner der arbeitet einer Einladung nachkommen ???????

Beitrag von arni »

Hallo, ich bin Hartz4 Empfänger und seit Mai 2008 krank geschrieben.Vor ein paar Tagen kam Post für meine Frau vom Grundsicherungsamt mit einer Einladung zur persönlichen Vorsprache um ihre berufliche Situation zu besprechen.Dabei soll sie auch ihre Unterlagen und Zeugnisse mitbringen.
Der Hammer ist aber das sie seit Jahren in einem festen Arbeitsverhältnis steht.Da uns das sehr seltsam erschien dachten wir eigentlich an ein versehen und riefen gleich bei dem Sachbearbeiter bzw. Fallmanager an, was dieser Blödsinn zu bedeuten hat.Darauf sagte die Person das meine Frau mit zu der Bedarfsgemeinschaft gehört und verpflichtet ist der Einladung folge zu leisten.
Was können wir dagegen tun da ich nicht glaube das Mitglieder einer Bdg die in Arbeit sind einer solchen Einladungen nachzukommen müssen?
maleite
Beiträge: 46
Registriert: 12.12.2005 10:08

Beitrag von maleite »

Ist in der Hartz4 -Berechnung das Einkommen deiner Frau berücksichtigt?nehme mal an Ja!
Es kann sein,das der Fallmanager prüfen will ob es eine Möglichkeit gibt,deiner Frau eine Beschäftigung anzubieten wo sie im vollen Umfang euren Unterhalt bestreiten kann.(was sicherlich unwahrscheinlich ist)
Wenn aber deine Frau voll berufstätig ist (zu den üblichen Geschäftszeiten)muss sich deine Frau für den Termin nicht frei nehmen!
Weise die Arge auf die Arbeitszeiten deiner Frau hin und bitte um einen Termin außerhalb der Arbeitszeit deiner Frau.
Und am besten ist du begleitest deine Frau zum Amt!

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