Hey,
habe mal ne Frage. Mein Onkel sucht schon seit einem Jahr eine Wohnung in BO die nicht größer als 45 qm2 sein darf und nicht teurer als 219,15,- kalt sein darf und nicht mehr als 30 euro nebenkosten beinhalten darf.
Frage 1. Darf er nicht sogar eine Whg bis 50 qm haben?
Frage2: Er hat mal gehört, dass, wenn er keine Whg findet, das Arbeitsamt die Kosten für einen Makler übernimmt, der dann für ihn eine Wgh sucht.
Frage 3: Muss das Arbeitsamt noch die Heizkosten übernehmen oder muss er diese alleine tragen?
Frage4: Muss das Arbeitsamt seine jetztige Miete weiterzahlen insofern ihm keine Alternativangebote auf dem Wohnungsmarkt zu Verfügung stehen? Weil sonst droht ihm ja auch die Obdachlosigkeit.
Für eine Beantwortung wäre ich dankbar!
Übernimmt arbeitsamt kosten für wohnungsmakler
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Gast
Informationen über die Problematik mit den Kosten der Unterkunft findest Du hier: http://www.peng-ev.de
Ich habe dort:
"Informationen über die Problematik mit den Kosten der Unterkunft findest Du hier: www.peng-ev.de"
leider auch nicht alle Antworten auf meine Fragen finden können. Aber trotzdem dankeschön. Wo kann ich denn das Hartz 4 Gesetz mal im Internet finden (oder auch woanders), damit man mal nachlesen kann? Und sich selber über seine Rechte und Pflichten informieren kann, denn die Mitarbeiter der ARGE geben einem unzureichende Informationen oder lassen diese auch bewusst weg.
"Informationen über die Problematik mit den Kosten der Unterkunft findest Du hier: www.peng-ev.de"
leider auch nicht alle Antworten auf meine Fragen finden können. Aber trotzdem dankeschön. Wo kann ich denn das Hartz 4 Gesetz mal im Internet finden (oder auch woanders), damit man mal nachlesen kann? Und sich selber über seine Rechte und Pflichten informieren kann, denn die Mitarbeiter der ARGE geben einem unzureichende Informationen oder lassen diese auch bewusst weg.