guthaben vergessen zu melden,was passiert jetzt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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naischa
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guthaben vergessen zu melden,was passiert jetzt?

Beitrag von naischa »

hallöchen,habe die tage nen brief bekommen,in dem ich aufgefordert wurde meine stadtwerkeabrechnung nachzureichen. hab das dieses jahr total verpeilt,und schon ein halbes jahr her,als ich diese bekam.einfach nicht mehr dran gedacht :cry: leider hab ich zu meinen pech auch noch ein guthaben ,was sonst nie der fall war
kann mir einer sagen was jetzt passiert,denn habe schon horrorgeschichten gehört.
weiß auch jemand wie das guthaben angerechnet wird,da ich heizung und miete nicht voll bekomme,da der unterhalt und das kindergeld meines kleinen sohnes angerechnet wird,und er sozusagen die hälfte bezahlt,guthaben bezieht sich auch nicht nur auf die heizung sondern umfaßt auch den strom,ist alles eins ,danke für antwort :D
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,

Bitte setze Dich mit den Stadtwerken in Verbindung, damit man Dir dort die Abrechnung erläutert und sollte dies aus der Abrechnung tatsächlich nicht hervorgehen der Erstattungsbetrag für Strom bestätigen lassen !

Lege die Abrechnung bitte außerdem umgehend der ARGE vor, da Guthaben aus den Heizkosten als Einkommen zu berücksichtigen sind.

Ich gehe davon aus, dass Du nicht mit Strom heizen tust.
Der Erstattungsbetrag für den Strom gehört dann Dir, da der Strom aus dem regulären Bedarfssatz zu zahlen ist, während Heizkosten über die ARGe gesondert gezahlt werden muss.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
naischa
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Beitrag von naischa »

hichen,danke für die antwort,den anteil,was das stromguthaben beträgt weiß ich jetzt.
und mir ist klar das der rest die heizung ist,hab auch kein problem,das das amt sich das zurück holt.

frage 1: ist nur ob sie alles anrechnen dürfen,(110 euro ist guthaben)da ja wie oben geschrieben ich nicht die vollständige miete bzw heizkosten bekomme u wie ist es mit dem warmwasser,läuft ja auch über die stadtwerke u meine heizung,was ich ja sozusagen aus dem regelsatz bezahle,das dies ja bei der heizkostenpauschale vom amt abgezogen wird.

frage 2:find es logisch u auch ok,das das amt sich seinen anteil vom guthaben holt,hab nur gehört von anderen das mich noch andere sanktionen bzw strafen erwarten,weil die rechnung schon 6 monate her ist oder bleibt es nur bei abzug des guthaben danke für hilfe :D
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