Muss ich mein Einkommen angeben !!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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moni78
Beiträge: 2
Registriert: 13.11.2008 11:57
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Muss ich mein Einkommen angeben !!!

Beitrag von moni78 »

Hallo,

ich, meine Tochter und Vater der Tochter (Ex-Lebensgefährte) leben noch zusammen in einer Wohnung - wir verstehen uns noch ganz gut, sind aber nicht mehr zusamme (wir wohnen nur zusammen).
Ich arbeite und verdiene ganz gut. Mein Ex soll jetzt Hartz IV bekommen. Muss ich mein Einkommen angeben ?????
Muss ich irgenwelche Ableklärung, dass wir nicht mehr zusammen sind, abgeben ????
Danke.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Solange Du mit dem Vater Deiner Tochter in der selben Wohnung lebst, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gezählt. Und somit musst Du natürlich auch Dein Einkommen offenlegen.
Ansonsten könnte jeder sagen, er wäre getrennt, lebt aber trotzdem zusammen.
Wenn Du das nicht möchtest, würde ich für klare Verhältnisse sorgen.
moni78
Beiträge: 2
Registriert: 13.11.2008 11:57
Wohnort: Bayern

Beitrag von moni78 »

Wir haben ja klare Verhältnise. Nur wie sollen wir es machen, dass das Amt es auch versteht ????
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

moni78 hat geschrieben:Wir haben ja klare Verhältnise. Nur wie sollen wir es machen, dass das Amt es auch versteht ????
Das Amt versteht es nur, wenn eine komplette Trennung vollzogen wird. Ansonsten könnt ihr denen sonstwas erzählen.
Ich kenne jetzt nicht die entsprechenden Gesetze.
Aber für das Amt zählt, das Du mit dem Vater Deiner Tochter (das ist wohl entscheidend) in einer Wohnung lebst.
Logische Folge wäre, jeder bezieht eine eigene Wohnung. Dann brauchst Du Dein Einkommen nicht offenlegen. Ansonsten sehe ich da keine Chance.
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