Hallo,
ich, meine Tochter und Vater der Tochter (Ex-Lebensgefährte) leben noch zusammen in einer Wohnung - wir verstehen uns noch ganz gut, sind aber nicht mehr zusamme (wir wohnen nur zusammen).
Ich arbeite und verdiene ganz gut. Mein Ex soll jetzt Hartz IV bekommen. Muss ich mein Einkommen angeben ?????
Muss ich irgenwelche Ableklärung, dass wir nicht mehr zusammen sind, abgeben ????
Danke.
Muss ich mein Einkommen angeben !!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Solange Du mit dem Vater Deiner Tochter in der selben Wohnung lebst, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gezählt. Und somit musst Du natürlich auch Dein Einkommen offenlegen.
Ansonsten könnte jeder sagen, er wäre getrennt, lebt aber trotzdem zusammen.
Wenn Du das nicht möchtest, würde ich für klare Verhältnisse sorgen.
Ansonsten könnte jeder sagen, er wäre getrennt, lebt aber trotzdem zusammen.
Wenn Du das nicht möchtest, würde ich für klare Verhältnisse sorgen.
Das Amt versteht es nur, wenn eine komplette Trennung vollzogen wird. Ansonsten könnt ihr denen sonstwas erzählen.moni78 hat geschrieben:Wir haben ja klare Verhältnise. Nur wie sollen wir es machen, dass das Amt es auch versteht ????
Ich kenne jetzt nicht die entsprechenden Gesetze.
Aber für das Amt zählt, das Du mit dem Vater Deiner Tochter (das ist wohl entscheidend) in einer Wohnung lebst.
Logische Folge wäre, jeder bezieht eine eigene Wohnung. Dann brauchst Du Dein Einkommen nicht offenlegen. Ansonsten sehe ich da keine Chance.