Heizkosten / Heizoel

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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lostfound
Beiträge: 14
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Heizkosten / Heizoel

Beitrag von lostfound »

Unser Haus wird mit Heizöl beheizt. Für eine Heizperiode benötigen wir ca. 3500 ltr.
Nun haben wir aber nur 2000 ltr getankt.
Im Bewilligungsbescheid werden uns die Kosten zu 100% erstattet. Aber, dort steht auch "einmalige Beihilfe".

Bedeutet das, wenn wir in der lfd. Heizperiode nachtanken müssen, was bestimmt der Fall sein wird, dass wir dafür keine Beihilfe bekommen?

Es also unsere eigene "Dummheit" war, nur so wenig zu tanken?

Oder gibt es ein Limit, wieviel einem pro Heizperiode erstattet wird? Unsere Heizölrechnung war ca. 1.600 Euro
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo lostfound
Auch wenn da steht einmalige Beihilfe stellst Du rechtzeitig bevor das Öl ganz alle ist einen weiteren Antrag.
Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Kosten übernommen, so ein Winter richtet sich nicht nach dem Tankinhalt.
Rat und Hilfe findest Du z.B. in Deiner Nähe auch hier
Gruss,
verbunden mit der Hoffnung auf einen kurzen milden Winter.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
lostfound
Beiträge: 14
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Wohnort: Peine

Beitrag von lostfound »

oh, danke für die Antwort.

Hab noch ne Frage dazu, also, Heizkosten werden voll übernommen, vorrausgesetzt ich beschaffe sie in der Heizperiode. (richtig?)

Sollte ich demnach besser im Januar nachtanken und nicht später? Es könnte sonst so ausgelegt werden, dass ein Teil des Heizöls dann ja schon für den Sommer ist.

Und, wie rechnen die das? Kosten für Warmwasser wird ja nicht übernommen. Bei uns laufen Heizung und Warmwasser über ein Kessel.
Deswegen wundere ich mich, dass im Winterhalbjahr alles übernommen wird, denn, es wird doch auch Warmwasser von dem Öl bereitet.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo lostfound
Egal wann Heizöl nachgetankt wird, der Anteil für Warmwasser wird nach einer Tabelle die Du in diesem Urteil findest jeweils abgezogen.
Bisher noch kein Warmwasserabzug? Glück gehabt :D , es möge auch so bleiben.
Gruss
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lostfound
Beiträge: 14
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Beitrag von lostfound »

uff, nee, bisher hatten wir eine Heizölrechnung im Winterhalbjahr eingereicht, und 100% erstattet bekommen.

Letztes Jahr hatten wir im Mai nachgetankt, das mußten wir dann voll selbst bezahlen.

Also, Holzauge sei wachsam. Diesmal besser im Januar nachtanken und vorher Antrag auf Kostenübernahme stellen.
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