H4-Mindestsatz und Unterhaltspflicht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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opalocca
Beiträge: 2
Registriert: 29.11.2005 18:01

H4-Mindestsatz und Unterhaltspflicht

Beitrag von opalocca »

Hallo,
eine Frage: Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen.
Wir bekommen 1106 Euro.Es ist so aufgeteilt, daß meine Lebensgefährtin den Mindestsatz erhält.
Sie ist geschieden und hat ein 13,5 jährigen Sohn, der bei dem Ex-Ehemann meiner Lebensgefährtin wohnt.
Nun die Frage: Ist meine Lebensgefährtin überhaupt verpflichtet Ihren Ex-Ehemann Unterhalt zu zahlen, obwohl sie ja nur den Mindestsatz erhält?
Wir würden gerne wissen, ob es da eine Regelung gibt, denn es kann ja nicht sein, daß vom Mindestsatz noch 330 Euro für Unterhalt gezahlt werden müssen.
Viele Grüße, Opalocca.
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

H4-Mindestsatz und Unterhaltspflicht

Beitrag von -us- »

hallo Opalocca !


Zu dem Thema gibt es schon viele Beiträge im Forum (und auch von mir)
In Kürze:

Dem Ex-Gatten schriftlich mitteilen dass man selber Hartz 4 bekommt und ab sofort keinen Kindesunterhlat mehr leisten kann .
(Hartzbescheid evt. in Kopie beifügen und im Schreiben direkt auf Änderungsklage vor dem Familiengericht hinweisen)!!!!

Zum RA (der is kostenfrei wegen Hartz) und Änderungsklage zum Kindesunterhalt beim Familiengericht einreichen.

Dann kommt es zu einer Unterhaltsbefreiung !!!!!

Aber vorsicht : wer seine Erwerbslosikeit schuldhaft herbei geführt hat oder wer sich nicht ausreichend um eine neue Anstellung bemüht (thema Anzahl Bewerbungen etc.) wird zwar evt. für die Dauer seiner Hartz Bezüge befreit muss dann aber wenn, wieder in Arbeit, eventuell Unterhaltsnachzahlungen leisten.


LG aus Aachen

-US-
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