Hallo,
eine Frage: Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen.
Wir bekommen 1106 Euro.Es ist so aufgeteilt, daß meine Lebensgefährtin den Mindestsatz erhält.
Sie ist geschieden und hat ein 13,5 jährigen Sohn, der bei dem Ex-Ehemann meiner Lebensgefährtin wohnt.
Nun die Frage: Ist meine Lebensgefährtin überhaupt verpflichtet Ihren Ex-Ehemann Unterhalt zu zahlen, obwohl sie ja nur den Mindestsatz erhält?
Wir würden gerne wissen, ob es da eine Regelung gibt, denn es kann ja nicht sein, daß vom Mindestsatz noch 330 Euro für Unterhalt gezahlt werden müssen.
Viele Grüße, Opalocca.
H4-Mindestsatz und Unterhaltspflicht
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
H4-Mindestsatz und Unterhaltspflicht
hallo Opalocca !
Zu dem Thema gibt es schon viele Beiträge im Forum (und auch von mir)
In Kürze:
Dem Ex-Gatten schriftlich mitteilen dass man selber Hartz 4 bekommt und ab sofort keinen Kindesunterhlat mehr leisten kann .
(Hartzbescheid evt. in Kopie beifügen und im Schreiben direkt auf Änderungsklage vor dem Familiengericht hinweisen)!!!!
Zum RA (der is kostenfrei wegen Hartz) und Änderungsklage zum Kindesunterhalt beim Familiengericht einreichen.
Dann kommt es zu einer Unterhaltsbefreiung !!!!!
Aber vorsicht : wer seine Erwerbslosikeit schuldhaft herbei geführt hat oder wer sich nicht ausreichend um eine neue Anstellung bemüht (thema Anzahl Bewerbungen etc.) wird zwar evt. für die Dauer seiner Hartz Bezüge befreit muss dann aber wenn, wieder in Arbeit, eventuell Unterhaltsnachzahlungen leisten.
LG aus Aachen
-US-
Zu dem Thema gibt es schon viele Beiträge im Forum (und auch von mir)
In Kürze:
Dem Ex-Gatten schriftlich mitteilen dass man selber Hartz 4 bekommt und ab sofort keinen Kindesunterhlat mehr leisten kann .
(Hartzbescheid evt. in Kopie beifügen und im Schreiben direkt auf Änderungsklage vor dem Familiengericht hinweisen)!!!!
Zum RA (der is kostenfrei wegen Hartz) und Änderungsklage zum Kindesunterhalt beim Familiengericht einreichen.
Dann kommt es zu einer Unterhaltsbefreiung !!!!!
Aber vorsicht : wer seine Erwerbslosikeit schuldhaft herbei geführt hat oder wer sich nicht ausreichend um eine neue Anstellung bemüht (thema Anzahl Bewerbungen etc.) wird zwar evt. für die Dauer seiner Hartz Bezüge befreit muss dann aber wenn, wieder in Arbeit, eventuell Unterhaltsnachzahlungen leisten.
LG aus Aachen
-US-