Hallo,
ich war von Juni 2004 - Mai 2007 Selbständig danach habe ich zuerst 1 Monat ALG 1 bekommen und seit dem erhalte ich Hartz4. Meine BKA 2005 belief sich auf ca. 500,- nachzahlung, die BKA 2006 belief sich durch drastische Heizkostensenkung (Grundmiete und Nebenkosten sind gleich geblieben bzw. Grundmiete wurde zuletzt auch noch weiter erhöht) ca. 700,- Guthaben dieses Guthaben will das Amt nun zurückfordern da ich im Zeitraum wo das Geld überwiesen wurde Wohngeld bekommen habe.
Meine Frage wäre ob es so rechtens ist oder ob man da etwas machen könnte.
mfg
Rene Teichmann
Betriebskostenabrechnung Guthaben
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Hallo Rene Teichmann
Wenn das Geld während dem Alg II Leistungsbezug bei Dir eingeht wird es angerechnet, mindert im Zuflußmonat die Kosten der Unterkunft.
Mit Wohngeld nach Wohngeldgesetz hat das meines Wissens nach nichts zu tun, oder ich irre mich gewaltig.
Gruss
Wenn das Geld während dem Alg II Leistungsbezug bei Dir eingeht wird es angerechnet, mindert im Zuflußmonat die Kosten der Unterkunft.
Mit Wohngeld nach Wohngeldgesetz hat das meines Wissens nach nichts zu tun, oder ich irre mich gewaltig.

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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