Hallo,
folgendes ist mir und meiner Freundin passiert. In der zeit von April bis mitte Juni 2008 haben wir kein Hartz4 beantragt. Wir zogen in diesem Zeitraum zusammen und lebten von zwei 400 Euro Jobs(720 euro Netto). Und von geliehenen Geld. Im Juni stellten wir dann einen Hartz4 Antrag und mußten feststellen das uns niemand glaubte bei der Arge. Wir hätten ja von April bis Juni ohne Hilfe leben können.Im September kam dann der Ablehnungsbescheid. Wir sind dann zu einem Rechtsanwalt hin und legten Einspruch ein.Jetzt also heute bekam ich einen Beschluss vom Sozialgericht dort steht drin:Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,den Antragstellern Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Zeit vom 12.09.2009 bis 31.10.2009 von monatlich 157,86 Euro zu gewähren. Also haben wir dann zusammen 877,86 Euro Monatlich zu Verfügung. Wir haben schon alleine für Miete,Strom und Auto Ausgaben von ca. 700 Euro. Also bleiben uns 177 Euro Monatlich zum leben. Was kann ich machen damit ich endlich für mich und meine Freundin den Normalen Regelsatz der uns zusteht bekomme? Wir haben nichts verbrochen,außer das wir für April bis Mitte Juni keinen Antrag gestellt haben. Was sehr dumm war. Wir mussten uns mittlerweile von Juni bis Heute 3000 Euro von den Eltern leihen um die Miete bezahlen zu können. Wer kann uns weiterhelfen und sagen wie wir am schnellsten zu unserem Recht kommen? Und ob wir von Antgsstellung an (Juni 2008)eine Nachzahlung erwarten können, die Komplett an die Eltern weitergehen wird. Weil die sollen ja das geliehene Geld umgehend zurück bekommen.
Antrag für Hartz 4 im Juni gestellt, jetzt kam ein Beschluss
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dann solltet ihr erstmal auf den boden der tatsachen zurück kommen. ihr lebt beide in einer bedarfsgemeinschaft und euch steht daher der regelsatz von 316,- euro zu pro person plus miete.
kosten für auto sind luxus und haben in der bedarfsberechnung nix zu suchen. wenn ihr euch das auto nicht leisten könnt, wegen zu hoher kosten, dann muss das auto entweder stillgelegt oder abgestoßen werden. alg2 ist eine leistung für bedürftige und nicht um den momentanen lebensstandard weiter zu haben.
euch stehen somit zweimal regelsatz bg zu 632,- (für beide) plus miete...das wäre euer bedarf.
wie hoch ist denn deine miete?
kosten für auto sind luxus und haben in der bedarfsberechnung nix zu suchen. wenn ihr euch das auto nicht leisten könnt, wegen zu hoher kosten, dann muss das auto entweder stillgelegt oder abgestoßen werden. alg2 ist eine leistung für bedürftige und nicht um den momentanen lebensstandard weiter zu haben.
euch stehen somit zweimal regelsatz bg zu 632,- (für beide) plus miete...das wäre euer bedarf.
wie hoch ist denn deine miete?