zieht das amt die miete vom geld ab das bekommt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
tulle
Beiträge: 5
Registriert: 09.01.2006 19:58

zieht das amt die miete vom geld ab das bekommt

Beitrag von tulle »

hallo, ich habe mal ne frage . ich bekomme ca. 400 euro vom amt und nehme mir jetzt eine wohnung die miete beträgt 375 euro warm . zieht das amt die miete vom geld ab oder wie ist das bitte um eine antwort .mfg tulle.
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

zieht das amt die miete vom geld ab das bekommt

Beitrag von -us- »

Hallo Tulle,
sag mal hattest du bisher keine Wohnung ?

Wenn ja und wenn nein kannst du nicht einfach in eine Wohnung ziehen wo die Miete 375 € Euro beträgt.

Leider muss das von der BA bzw. Arge genehmigt werden und die Wohnung muss den ortsüblichen Mieten entsprechen und darf nicht zu gross sein (ca 48 qm bei Einzelperson)etc.

Du mußt also erstmal mit dem Mietvertrag zur BA bzw. Arge und prüfen lassen ob die Wohnung nach den Hartzregelungen zulässig ist.
Erst wenn du grünes Licht von der BA bzw. Arge hast kannst du den Mietvertrag unterschreiben und bekommst die Miete erstattet.

Sorry für mein Unverständniss aber Hartz 4 ist klar und deutlich:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts !!!!!!!!!!!!!

und da werden auch in deinem Bescheid folgende Punkte aufgeführt:

Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige
Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung

Darunter steht dann netterweise:

Gesamt Bedarf der Bedarfsgemeinschaft und das auch noch mit einer Summe ! !!!!
(es soll Leute geben die sich darüber wundern:-((((()

Alles dieses findest du normalerweise auf Seite 3 oder 4 manchmal auch Seite 5 deines Hartzbescheides.

Lesen hilft !!!!!


LG aus Aachen

-US-
Antworten