zieht das amt die miete vom geld ab das bekommt
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zieht das amt die miete vom geld ab das bekommt
hallo, ich habe mal ne frage . ich bekomme ca. 400 euro vom amt und nehme mir jetzt eine wohnung die miete beträgt 375 euro warm . zieht das amt die miete vom geld ab oder wie ist das bitte um eine antwort .mfg tulle.
zieht das amt die miete vom geld ab das bekommt
Hallo Tulle,
sag mal hattest du bisher keine Wohnung ?
Wenn ja und wenn nein kannst du nicht einfach in eine Wohnung ziehen wo die Miete 375 € Euro beträgt.
Leider muss das von der BA bzw. Arge genehmigt werden und die Wohnung muss den ortsüblichen Mieten entsprechen und darf nicht zu gross sein (ca 48 qm bei Einzelperson)etc.
Du mußt also erstmal mit dem Mietvertrag zur BA bzw. Arge und prüfen lassen ob die Wohnung nach den Hartzregelungen zulässig ist.
Erst wenn du grünes Licht von der BA bzw. Arge hast kannst du den Mietvertrag unterschreiben und bekommst die Miete erstattet.
Sorry für mein Unverständniss aber Hartz 4 ist klar und deutlich:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts !!!!!!!!!!!!!
und da werden auch in deinem Bescheid folgende Punkte aufgeführt:
Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige
Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung
Darunter steht dann netterweise:
Gesamt Bedarf der Bedarfsgemeinschaft und das auch noch mit einer Summe ! !!!!
(es soll Leute geben die sich darüber wundern:-((((()
Alles dieses findest du normalerweise auf Seite 3 oder 4 manchmal auch Seite 5 deines Hartzbescheides.
Lesen hilft !!!!!
LG aus Aachen
-US-
sag mal hattest du bisher keine Wohnung ?
Wenn ja und wenn nein kannst du nicht einfach in eine Wohnung ziehen wo die Miete 375 € Euro beträgt.
Leider muss das von der BA bzw. Arge genehmigt werden und die Wohnung muss den ortsüblichen Mieten entsprechen und darf nicht zu gross sein (ca 48 qm bei Einzelperson)etc.
Du mußt also erstmal mit dem Mietvertrag zur BA bzw. Arge und prüfen lassen ob die Wohnung nach den Hartzregelungen zulässig ist.
Erst wenn du grünes Licht von der BA bzw. Arge hast kannst du den Mietvertrag unterschreiben und bekommst die Miete erstattet.
Sorry für mein Unverständniss aber Hartz 4 ist klar und deutlich:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts !!!!!!!!!!!!!
und da werden auch in deinem Bescheid folgende Punkte aufgeführt:
Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige
Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung
Darunter steht dann netterweise:
Gesamt Bedarf der Bedarfsgemeinschaft und das auch noch mit einer Summe ! !!!!
(es soll Leute geben die sich darüber wundern:-((((()
Alles dieses findest du normalerweise auf Seite 3 oder 4 manchmal auch Seite 5 deines Hartzbescheides.
Lesen hilft !!!!!
LG aus Aachen
-US-