Krankenversicherung bei eheähnl. Gemeinschaft u.Einkommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Timecrises
Beiträge: 1
Registriert: 22.01.2006 10:40

Krankenversicherung bei eheähnl. Gemeinschaft u.Einkommen

Beitrag von Timecrises »

Ich lebe mit meinem Freund in eheähnlicher Gemeinschaft.Zur Zeit ist mein Einkommen noch so,das wir ergänzend Alg2 bekommen.Ab April bekomme ich mehr Geld und wir fallen aus dem Alg2 Bezug raus.Mein Freund hat kein eigenes Einkommen und ist noch über die Arge krankenversichert.Was ist mit der Versicherung,wenn wir keinen Anspruch mehr haben,weil mein Gehalt steigt?
Kann er trotzdem vom Arbeitsamt weiter versichert werden oder kann ich ihn bei mir mitversichern?
Ich bin für jeden Tip dankbar
Gast

Beitrag von Gast »

Einfach mal Deine Krankenkasse anrufen. Die sollten sich da auskennen.
Milecia
Beiträge: 22
Registriert: 13.01.2006 18:47
Wohnort: Schwelm
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Beitrag von Milecia »

Also bei dir kann er definitiv nicht rein, dazu müsstet ihr heiraten... ;-)

Vor Hartz4 war es möglich, ohne Anspruch auf Gelder lediglich versichert zu werden - allerdings gibt es das jetzt nicht mehr.

Ich habe es gerade am eigenen Leib erfahren.

Wenn er keinen Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung hat,
dann muß er sich privat versichern. Da gibt es dann Zuschüsse.

Ich warte gerade auf meinen Versicherungsschein, und muß damit
dann die Woche zum Amt. Dann kann ich in Bezug auf die Zuschüsse
mehr sagen...

LG Melanie
Der Unterschied zwischen Praxis und Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie
Gast

Beitrag von Gast »

@ Timecrises,

bist Du nicht über Deinen Arbeitgeber Krankenversichert?
Oder bist Du selbständig?
Milecia
Beiträge: 22
Registriert: 13.01.2006 18:47
Wohnort: Schwelm
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Beitrag von Milecia »

... es geht doch um ihren Freund ...
Der Unterschied zwischen Praxis und Theorie
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Gast

Beitrag von Gast »

Es stellt sich doch die Frage GKV oder PKV.
Fällt der Freund aus dem Bezug, zählt sein KK Beitrag zum Bedarf der BG.
Nach der Erhöhung des Einkommens muss der Bedarf der BG ja neu berechnet werden wenn der Freund aus dem Bezug fällt.
Durch den Beitrag zur GKV kann dann der Bedarf wieder höher ausfallen als die Einnahmen durch Einkommen.

Daher....
Milecia
Beiträge: 22
Registriert: 13.01.2006 18:47
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Beitrag von Milecia »

Ja - schon klar ;-)


MIR hat man was von Zuschüssen erzählt...
da stellt sich mir gerade die Frage, ob die SB wirklich Zuschüsse meinte,
oder Neuberechnung.... :?

Naja - ich werde es die Tage erfahren, sobald ich den
Versicherungsschein habe...
Der Unterschied zwischen Praxis und Theorie
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