Ich lebe mit meinem Freund in eheähnlicher Gemeinschaft.Zur Zeit ist mein Einkommen noch so,das wir ergänzend Alg2 bekommen.Ab April bekomme ich mehr Geld und wir fallen aus dem Alg2 Bezug raus.Mein Freund hat kein eigenes Einkommen und ist noch über die Arge krankenversichert.Was ist mit der Versicherung,wenn wir keinen Anspruch mehr haben,weil mein Gehalt steigt?
Kann er trotzdem vom Arbeitsamt weiter versichert werden oder kann ich ihn bei mir mitversichern?
Ich bin für jeden Tip dankbar
Krankenversicherung bei eheähnl. Gemeinschaft u.Einkommen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 22.01.2006 10:40
Also bei dir kann er definitiv nicht rein, dazu müsstet ihr heiraten... 
Vor Hartz4 war es möglich, ohne Anspruch auf Gelder lediglich versichert zu werden - allerdings gibt es das jetzt nicht mehr.
Ich habe es gerade am eigenen Leib erfahren.
Wenn er keinen Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung hat,
dann muß er sich privat versichern. Da gibt es dann Zuschüsse.
Ich warte gerade auf meinen Versicherungsschein, und muß damit
dann die Woche zum Amt. Dann kann ich in Bezug auf die Zuschüsse
mehr sagen...
LG Melanie

Vor Hartz4 war es möglich, ohne Anspruch auf Gelder lediglich versichert zu werden - allerdings gibt es das jetzt nicht mehr.
Ich habe es gerade am eigenen Leib erfahren.
Wenn er keinen Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung hat,
dann muß er sich privat versichern. Da gibt es dann Zuschüsse.
Ich warte gerade auf meinen Versicherungsschein, und muß damit
dann die Woche zum Amt. Dann kann ich in Bezug auf die Zuschüsse
mehr sagen...
LG Melanie
Der Unterschied zwischen Praxis und Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie
Es stellt sich doch die Frage GKV oder PKV.
Fällt der Freund aus dem Bezug, zählt sein KK Beitrag zum Bedarf der BG.
Nach der Erhöhung des Einkommens muss der Bedarf der BG ja neu berechnet werden wenn der Freund aus dem Bezug fällt.
Durch den Beitrag zur GKV kann dann der Bedarf wieder höher ausfallen als die Einnahmen durch Einkommen.
Daher....
Fällt der Freund aus dem Bezug, zählt sein KK Beitrag zum Bedarf der BG.
Nach der Erhöhung des Einkommens muss der Bedarf der BG ja neu berechnet werden wenn der Freund aus dem Bezug fällt.
Durch den Beitrag zur GKV kann dann der Bedarf wieder höher ausfallen als die Einnahmen durch Einkommen.
Daher....
Ja - schon klar 
MIR hat man was von Zuschüssen erzählt...
da stellt sich mir gerade die Frage, ob die SB wirklich Zuschüsse meinte,
oder Neuberechnung....
Naja - ich werde es die Tage erfahren, sobald ich den
Versicherungsschein habe...

MIR hat man was von Zuschüssen erzählt...
da stellt sich mir gerade die Frage, ob die SB wirklich Zuschüsse meinte,
oder Neuberechnung....

Naja - ich werde es die Tage erfahren, sobald ich den
Versicherungsschein habe...
Der Unterschied zwischen Praxis und Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie