Muß ich den Job machen ???
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Muß ich den Job machen ???
Bin bei einer Putzfirma auf 400 € Basis am arbeiten.
Verdiene aber nur ca 250 €.Bei einer Arbeitszeit von 1,5 Stunden Täglich.
Bekam jetzt Post von der Arge, das ich noch zusätzlich nen 1 € Job machen soll.Zuerst soll ich aber ne Maßname machen ( Eignungstest )
Muss ich den 1 € Job bzw. Maßname, annehmen.
Was passiert wenn ich die verweigere.
Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft. 4 Personen.
Verdiene aber nur ca 250 €.Bei einer Arbeitszeit von 1,5 Stunden Täglich.
Bekam jetzt Post von der Arge, das ich noch zusätzlich nen 1 € Job machen soll.Zuerst soll ich aber ne Maßname machen ( Eignungstest )
Muss ich den 1 € Job bzw. Maßname, annehmen.
Was passiert wenn ich die verweigere.
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- Ralf Hagelstein
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Hilfsarbeiter/in ohne nähere Tätigkeitsangabecaba1967 hat geschrieben:Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwansentschädigung ( Zusatzjob )
Im Rahmen einer Öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor.
Zuweisung im Rahmen der Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsgele- genheiten nach § 16 Abs.3 SGBII. DerEinsatzerfolgt zwischen 15 und 30 Std/Woche. Es findet eine Eignungsfeststellung statt, die auch Aufschluß über Ihren Einsatzbereich gibt. 53489 Sinzig, Rhein
Gehalt: 1 ,25 Euro Euro je Stunde Teilzeit - flexibel
von 08.10.2008 bis 31.12,2008 7000/05
Helfer im Rahmen von Beschäftigungsgelegenheiten KOBI
- Ralf Hagelstein
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Sorry , versteh nicht wie sie das meinen.
Sinn seh ich in einem 1 € Job überhaupt keinen.
Ich seh in dem ganzen nur Provokation.
Aber das ist auch nicht meine Frage gewesen.
Wollte nur wissen ob und mit wieviel Sperre ich zu rechnen habe.
Und ob nur ich eine Sperre bekomme oder die ganze Bedarfsgem einschaft.
Sinn seh ich in einem 1 € Job überhaupt keinen.
Ich seh in dem ganzen nur Provokation.
Aber das ist auch nicht meine Frage gewesen.
Wollte nur wissen ob und mit wieviel Sperre ich zu rechnen habe.
Und ob nur ich eine Sperre bekomme oder die ganze Bedarfsgem einschaft.
- Ralf Hagelstein
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Immer der Reihe nach...
Zuerst stellt sich die Frage, wozu soll eine Agh gut sein?
Dazu bedarf es eines Eingliederungsplanes samt - prognose.
Dann müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Meist scheitert es seitens der ARGEN bereits hier, womit meist eine Agh vermieden werden kann. Eine mögliche Sanktion kommt ja erst zum Ende der Überlegungen, welche dann per Sozialgericht bei guter Begründung gestoppt werden kann.
Zuerst stellt sich die Frage, wozu soll eine Agh gut sein?
Dazu bedarf es eines Eingliederungsplanes samt - prognose.
Dann müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Meist scheitert es seitens der ARGEN bereits hier, womit meist eine Agh vermieden werden kann. Eine mögliche Sanktion kommt ja erst zum Ende der Überlegungen, welche dann per Sozialgericht bei guter Begründung gestoppt werden kann.
Wenn der 1€ Job mit den Arbeitszeiten Deines 400€ Jobs nicht zu vereinbaren ist, kannst Du auch mit dieser Begründung ablehnen, da der 400€ Job vor geht. Du brauchst dann mit keinerlei Sanktionen zu rechnen. Drohen tun sie immer! Aber sie haben nicht immer recht und bekommen auch vorm SG nicht immer Recht! Manchmal provozieren sie den Rechtsstreit trotzdem, weil sich selten jemand bis zum SG vorwagt oder weil sich viele ALGII Empfänger einschüchtern lassen.
Gruß buxi
Gruß buxi
Trotz allem ist meine Freage immer noch nicht beantwortet.
Habe ja einen 400 € Job wo ich 250 € verdiene.
Unsere Bedarfsgemeinschaft besteht mit mir aus 4 Personen.
Wie sieht es bei einer Sperre aus.
Bekommt die ganze Bedarfsgemeinschaft die Sperre oder nur ich ???
Und kann ich dann die 250 € die ich verdiene behalten ?????
Oder wie soll das gehen ???
Habe ja einen 400 € Job wo ich 250 € verdiene.
Unsere Bedarfsgemeinschaft besteht mit mir aus 4 Personen.
Wie sieht es bei einer Sperre aus.
Bekommt die ganze Bedarfsgemeinschaft die Sperre oder nur ich ???
Und kann ich dann die 250 € die ich verdiene behalten ?????
Oder wie soll das gehen ???
- Ralf Hagelstein
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Das steht doch im Gesetz: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.htmlcaba1967 hat geschrieben:Bekommt die ganze Bedarfsgemeinschaft die Sperre oder nur ich ?