Miete Frage

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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tino
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Miete Frage

Beitrag von tino »

In der Regel werden keine Maßnahmen zur Senkung der tatsachlichen
Wohnkosten verlangt bei:
- schwerer Krankheit oder Behinderung
- über 60 Jahre alten Leistungsbeziehern nach längerer Wohndauer--einmaligen oder kurzfristigen Hilfen
- Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern
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Wass ist damit gemeint (nach längerer Wohndauer)
Ich bin über 60 J..
Ist eine Wohndauer von fast 14 Jahre auch damit gemeint??
oder mussen unbedient mindesten 15 Jahre sein?
Meiner Miete ab 1ste Oktober 440 Warm (1 Person)
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

In der AV Wohnen ist das doch geregelt. 10 % mehr bei "längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre)".

Wenn Du "erst" 14 Jahre hast, muss die ARGE trotzdem eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen. (unter Punkt 7.)

Grundsätzlich für unzulässig halte ich die Berliner Regelung, die Brutto-Miete heran zu ziehen. Dies widerspricht dem Beschluss des BSG. Solange dies in Berlin so ist, würde ich gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen, und gegen jede Ablehnung Klage einreichen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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tino
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Beitrag von tino »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:In der AV Wohnen ist das doch geregelt. 10 % mehr bei "längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre)".

Wenn Du "erst" 14 Jahre hast, muss die ARGE trotzdem eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen. (unter Punkt 7.)

Grundsätzlich für unzulässig halte ich die Berliner Regelung, die Brutto-Miete heran zu ziehen. Dies widerspricht dem Beschluss des BSG. Solange dies in Berlin so ist, würde ich gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen, und gegen jede Ablehnung Klage einreichen.
In klare Worte mir steht nicht mal die 10% mehr zu , da ich
noch nicht mal 14 Jahre wohndauer habe.
und wass ist mit über 60 Jährige???
Kann bitte mir jemand erklaeren mit einfache Wörte wass ich zu erwaten habe??
Ein Anhörungsschreiben von J.C. bekam ich vor 18 Monate
und bis Heute habe ich keine Antwort bekommen die Miete
würde übernohmen (alte miete 430) neue ab Oktober 440.
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