Hallo,
habe mal ein Problem.
Also Optionskomune PLZ 01662, habe am Freitag neuen Bescheid ab 01.11.08 erhalten und war recht erstaunt. 1. wurde das BSG Urteil zu den Warmwasserkosten umgesetzt, seit ca einem Jahr waren es hier rund 2€ weniger. Aber zum wirklichen Problem also 2. für meine BG sind die Heizkosten schon immer über dem Betrag der von der Komune vorgegeben ist. Haus über 100 Jahre alt, Fenster aus den 1970iger Jahren DDR, bei Wind bewegen sich alle Gardienen und es heult an den Türen. Dafür hat mein Vermieter seit Jahren nicht die Miete erhöht sie liegt um die 50€ unter dem Höchstsatz ich muss noch sagen die Wohnung ist 12 Quadratmeter zu groß für zwei Personen. War bisher kein Problem da Meite und Heizkosten noch ein ganzes Stück unter der Summe von beiden liegt (war auch Aussage des bisherigen Sachbearbeiters. Seit kurzem gibt es ne neue SB und die macht Dienst nach Vorschrift. Im neuen Bescheid werde ich darauf hingewiesen, Heizkasten nicht angemessen nach 6 Monaten werden sie nur noch nach Vorgabe der Komune übernommen und mir monatlich 22€ abgezogen. Nachzahlungen weden dann nur noch nach Angemessenheit übernommen. Muss sagen ich htte noch nie eine Nachzahlung weil ich schon immer spare. Ist das so Rechtens oder gibt es vom Gesetz Spielraum wenn Miete und tatsächliche Heizkosten als Summe nicht zu Hoch sind. Ist ein langer Text, ich wollte es aber so Konkret wie möglich machen. Eventuell kann mir jemand von den Sezialisten einen Rat geben. Danke MfG
Miete und Heizkosten
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Ich würde zu gern genau den Wortlaut Lesen und die § auf was sich das Amt da beruft.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Habe Dir eine Mail geschickt *g
Dann schliese ich das hier mal..
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