Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
ich bin neu hier und hoffe auch im richtigen Forum? Habe auch gleich mal eine Frage. Ich muß im Okt. erneut ins Krankenhaus zur einer Hüft OP. Die Fahrt hin und zurück bekomme ich von der Krankenkasse erstattet -da ja stationär- aber wie ist das wenn ich wieder zu Hause bin, und zum Arzt muß? Ich habe niemanden, der mich dort hinfahren würde. Kann ich ggf. eine Übernahme der Kosten für solche Fahrten beim Landkreis beantragen?
Für die Kostenübernahme von Krankentransporten ist deine Krankenkasse zuständig. Dein beh. Arzt muss dir die notwendigkeit verordnen. Dabei wird er aber eine finanzielle Hilfebedürftigkeit nicht berücksichtigen, es muss eine medezinische Notwendigkeit vorliegen.
Die Verordnung reichst du dann bei deiner KK ein und wartest die Bestätigung der Kostenübernahme ab.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Wenn das nur über die Krankenkasse läuft, dann weiß ich schon alles. Die übernehmen nur bei stationäre aufnahme im Krankenhaus, und aber wenn man Strahlenpatient ist.
Karin hat geschrieben:Ich habe niemanden, der mich dort hinfahren würde. Kann ich ggf. eine Übernahme der Kosten für solche Fahrten beim Landkreis beantragen?
Hallo Karin,
bei Euch müsste es auch eine ReHa-Beratung geben, denn solche Kosten muss evtl. das Sozialamt (§ 73 SGB XII) übernehmen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz