Möchte gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Er ist allerdings hartz 4 Empfänger. Ist es möglich wenn ich meinen Freund in meiner Wohnung als Untermieter nehme, ohne dass ihn irgendwelche Abzüge erwarten?
Danke!
Hartz 4 Empfänger als Untermieter?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
HAllo schlappti,
das hat eigentlich nichts damit zu tun ob du ihn als Untermieter aufnimmst.
Wenn du jemanden mit in deiner Wohnung wohnen lassen willst, muss dieser sowieso mit in den Mietvertrag aufgenommen werde. Die Bundesagentur versucht gerne mal, ein eheähnliches Verhältnis anzudichten. Na klar gibt es Möglichkeiten wie ihn zusammen ziehen könnt, ohne Abzüge zu haben, dafür gibt es aber sehr spezielle Regeln zu beachten, außerdem müßt ihr mit Kontrollen rechnen, und das kann auch ganz schnell nach hinten los gehen.
Gruß Daniel
das hat eigentlich nichts damit zu tun ob du ihn als Untermieter aufnimmst.
Wenn du jemanden mit in deiner Wohnung wohnen lassen willst, muss dieser sowieso mit in den Mietvertrag aufgenommen werde. Die Bundesagentur versucht gerne mal, ein eheähnliches Verhältnis anzudichten. Na klar gibt es Möglichkeiten wie ihn zusammen ziehen könnt, ohne Abzüge zu haben, dafür gibt es aber sehr spezielle Regeln zu beachten, außerdem müßt ihr mit Kontrollen rechnen, und das kann auch ganz schnell nach hinten los gehen.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Gast
Re: Hartz 4 Empfänger als Untermieter?
Das ist überhaupt kein Problem, wenn seine Miete bei Dir billiger ist als bisher und Ihr den Umzug selbst bewältigen könnt.schlappti hat geschrieben:Möchte gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Er ist allerdings hartz 4 Empfänger. Ist es möglich wenn ich meinen Freund in meiner Wohnung als Untermieter nehme, ohne dass ihn irgendwelche Abzüge erwarten?
Danke!
Ist dies nicht der Fall, wirds schwierig.
Zur Untervermietung:
Du benötigst von Deinem Vermieter eine schriftliche Erlaubnis einen Untermieter aufzunehmen.