in ausbildung und bei bedürftiger mutter leben

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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zahir
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in ausbildung und bei bedürftiger mutter leben

Beitrag von zahir »

hallo erstmal

ic h selbst beziehe Hartz4 und lebe mit meinem 20jährigen sohn zusammen der in ausbildung ist. erst ist er aus der bedarfsgemeinschaft raus , muss aber von seinem lohn die hälfte der miete und lebensunterhalt bezahlen, was ich ja verstehe...jetzt verdient er 40,-netto mehr ,nun soll er berechnet werden und zwar so das mir es angerechnet wir. ist das okay?...zumal er in ausbildung ist ich meine es reicht doch wenn er selbst für sich aufkommen muss nun muss er mich quasi noch unterhalten!?
". unsere miete liegt laut hartz 4 70,-euro über den ihrer miettabelle...d.h. wir sollen ausziehen. es gibt aber keine 60qm wohnung für die miete die sie fordern. 2tens zahlen sie ja quasi nur die hälfte..ein umzug wäre blödsinn da ich mich unter diesen umständen jetzt schon vonmeinem sohn wohnlich trennen müsste...was ich eigentl. erst vor hatte wenn er die lehre beendet hat und im beruf oder beim bund ist. somit wäre doch dann die miete für hartz4 teurer als jetzt....versteht ich was ich meine?? ist schwer zu erklären
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Hallo zahir,

Du kannst für Deinen Sohn Wohngeld beantragen.
Dann fällt das zahlen der hälftigen Miete leichter.
Was ich nicht verstehe,warum soll er denn neu berechnet werden ,wenn er gar nicht mehr in der BG ist?

Wie sich das mit dem Umzug verhält,kann ich Dir nicht sagen aber es wissen bestimmt einige hier noch was.

LG Kossi
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zahir
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Beitrag von zahir »

er ist aus der Bg raus weil er durch seinen lohn nicht bedürftig ist..aber er muss von seinem geld ja die hälfte der miete bezahlen und sich selbst verköstigen..nun bekommt er 40,-netto mehr ausbildungsvergütung..und das wird mir mit angerechnet
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Hallo,

bei uns ist die Situation ähnlich. Meine Tochter bekommt Bafög, Kindergeld und Wohngeld. Sie kann ihren Bedarf + halbe Miete selber decken. Somit ist sie aus der BG raus. Von ihrem Geld wird bei mir nix angerechnet.
Wir liegen mit unserer Miete etwa 60 € über dem Satz für zwei Personen. Aber soviel ich weiss, ist das gar nicht relevant. Solange Dein Mietanteil, also die halbe Miete, den Satz für eine Person nicht überschreitet, müsst ihr auch nicht umziehen.

LG
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Hallo zahir,

das er aus der BG raus ist,wenn er seinen Bedarf deckt ist klar.
Was ich nicht verstehe ist warum er neu berechnet werden soll oder kann?
Wenn er nicht mehr in Deiner BG ist,können sie ihn doch auch nicht mehr berechnen.
Bei uns ist es auch so.
Mein Sohn ist auch Azubi,deckt seinen Bedarf selbst und ist nicht mehr in meiner BG.
Somit kann er doch verdienen was er will.
Er hat auch gerade eine Lohnerhöhung bekommen weil er ins 3.te Lehrjahr gekommen ist. Aber beim Amt wird da nix neu berechnet.
Er ist doch mir gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet.
Ich habe die Herausnahme aus der BG beantragt,dann eine Widerlegung der Unterhaltsvermutung beigelegt un noch ein Schreiben von meinem Sohn,das er sich selbst vertritt und ich keine Auskunft mehr über ihn geben darf.
Als er aus dem Bescheid rausgerechnet war bin ich zur Wohngeldstelle gegangen und hab Wohngeld für den Junior beantragt.
Sein Mietanteil sind 169 Euro und 130 Euro bekommt er jetzt Wohngeld.
Von daher fällt es ihm leichter seinen Mietanteil zu zahlen.
Deshalb würde ich an Deiner Stelle auch mal über einen Wohngeldantrag nachdenken.

LG kossi
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zahir
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Beitrag von zahir »

Vielen dank erst einmal...das ist gut zu wissen was ihr mir da schreibt und ich bin froh jemanden getroffen zu haben den es ähnlich geht.
ich habe jetzt einen Neuantrag stellen müssen und darauf hin hat man mir gesagt das er mit berechnet wird. den bescheid hab ich zwar noch nicht aber ich wollte mich vorher erkundigen um dementsprechend reagieren zu können. das mit dem wohngeld ist eine gute idee.
Vielen Dank an alle
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Da bin ich aber auf den Bescheid gespannt...

Wenn Dein Sohn nicht in Deiner Berechnung auftaucht
dann kannst Du Wohngeld für ihn beantragen.

Sollte er drin stehen dann geht es nicht.
Wenn er aber seinen Bedarf aus eigenen Mittel decken kann
würde ich gegen die Berechnung Widerspruch einlegen.
Denn er gehört nicht mehr in Deine BG.

Viel Glück

LG kossi
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