schwanger und wohnungsfrage

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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chica
Beiträge: 12
Registriert: 20.09.2008 20:47
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schwanger und wohnungsfrage

Beitrag von chica »

Also ich bin im 6. Monat schwanger und wollte mal wissen ob das Amt auch einen Teil der Miete übernehmen würde wenn ich mir mit meinen Großeltern eine Wohnung suche. Ich muss den Antrag auf ALG2 erst stellen da ich erst aus Cota Rica von meinem Papa wieder nahc Deutschland gezogen bin. Momentan wohne ich auch bei meinen Großeltern die Wohnung ist jedoch ziemlich klein für so viele Leute.
Falls die Meite nicht anteismäßig übernommen weden würde und ich eine eigene Wohnung mieten müsste könnte ich dann den Antrag auf Erstausstattung stellen bzw. würde es sich lohnen.
Achja ich bin 19 und habe vorher eben nicht alleine gewohnt.

Danke schonmal
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo chica
Wenn Du gemeinsam mit den Großeltern eine Wohnung bewohnst werdet ihr als Haushaltsgemeinschaft angesehen in der gegenseitige Unterhaltspflichten/Vermutungen geprüft werden.
Es ist daher einfacher und unproblematischer wenn Du mit dem Kind eine eigene Wohnung bewohnst. Ist es in der Nähe der Großeltern wäre super, kurze Wege und schnelle Hilfe bei Bedarf aber kein Stress mit Ämtern.
Antrag für die Erstausstattung der Wohnung dann formlos stellen, alles was nötig ist aufschreiben.
Auch die Erstausstattung für das Kind beantragen, nicht nur Möbel auch Kleidung, Kinderwagen usw. Umstandskleidung und was im Krankenhaus zur Entbindung nötig ist ebenfalls.
Für Dich gibt es ab der 12. SSW Mehrbedarf bei Schwangerschaft.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
chica
Beiträge: 12
Registriert: 20.09.2008 20:47
Wohnort: Taucha

Beitrag von chica »

Ok danke erstmal für die Antwort.
Wenn ich jetzt den ANtrag stelle dauert es ja och mehrere Wochen wo der Atrag bearbeitet wird. Gibt es eine Möglichkeit einen Vorschuss oder ähnliches zu beantragen?
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Es muss nicht unbedingt mehrere Wochen dauern.. Das sind ein. Fall endscheidungen mit dem Vorschuß, musst Du anfragen...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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