SGB kontra BGB

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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lupi2
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SGB kontra BGB

Beitrag von lupi2 »

Tag allerseits!
Im BGB unter §1601 steht das nur Verwandte in gerader Linie füreinander unterhaltspflichtig sind. Im SGB müssen mitunter auch nichtverwandte in der sog. Bedarfsgemeinschaft füreinander aufkommen. Ist das nicht ein krasser Widerspruch? Kann man sich im Streitfall nicht auf das BGB berufen ?
Gruß lupi2
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Warum Wiedersprüchliche Aussage ?
IM BGB ist es für die Familien angehörige geregelt im SGB für sein Partner/in.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
lupi2
Beiträge: 2
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Beitrag von lupi2 »

Dann zählt der der nichteheliche Partner also nicht zur Familie?
Gruß lupi2
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

lupi2,

dieses Konstrukt gibt es im Sozialrecht im Widerspruch zum Bürgerlichen Recht leider seit Jahrzehnten. Die Bundesgerichte haben dies bisher immer abgesegnet.
Vielen erscheint dies widersprüchlich, mir auch. :wink:
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich Meld mich auch.. Mir auch :D

Was ich da schon Diskusionen schon hatte, aber so wie ichs geschrieben habe kann man es " am besten evtl verstehen"
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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