Tag allerseits!
Im BGB unter §1601 steht das nur Verwandte in gerader Linie füreinander unterhaltspflichtig sind. Im SGB müssen mitunter auch nichtverwandte in der sog. Bedarfsgemeinschaft füreinander aufkommen. Ist das nicht ein krasser Widerspruch? Kann man sich im Streitfall nicht auf das BGB berufen ?
Gruß lupi2
SGB kontra BGB
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Warum Wiedersprüchliche Aussage ?
IM BGB ist es für die Familien angehörige geregelt im SGB für sein Partner/in.
IM BGB ist es für die Familien angehörige geregelt im SGB für sein Partner/in.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

- Ralf Hagelstein
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Was ich da schon Diskusionen schon hatte, aber so wie ichs geschrieben habe kann man es " am besten evtl verstehen"

Was ich da schon Diskusionen schon hatte, aber so wie ichs geschrieben habe kann man es " am besten evtl verstehen"
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Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
