neu und gleich ne frage :o)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kleiness1
Beiträge: 1
Registriert: 18.09.2008 07:43

neu und gleich ne frage :o)

Beitrag von kleiness1 »

hallo ...ich hoffe hier ist noch jemand
;o)

ich habe mal eine frage vielleicht könnt ihr mir helfen

ich selber beziehe alg 2 und habe seid august einen 400 euro job ( im ersten monat bekam ich 37,50 € ausgezahlt ) und bin mutter einer 7 jährigen tochter.
für die ich das staatliche kindergeld bekomme.
nun meine eigendliche frage
ich habe vor eventuell mit meinem freund zusammen zu ziehen
er hat feste arbeit und bekommt ca 1130 euro raus.
was würde bei mir wegfallen und wie wird sein geld angerechnet ?
für antworten und tipps wäre ich sehr dankbar.
lg
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo kleiness1
Sobald Du mit dem Freund zusammenziehst wird der Zuschlag für Alleinerziehende wegfallen. Den gibt es nur wenn sich ein Erwachsener alleine der Kinderbetreuung widmet.
Als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden mit Einkommensanrechnung ist der 2. Knackpunkt.
Dazu lies mal in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II §7 nach, ab Randziffer 7.17.
Da sind die verschiedenen Arten der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft aufgeführt und erläutert.
Zu Einkommen und die Anrechnerei/Bereinigung sind hier genauere Hinweise nachlesbar.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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