guten Morgen1
ich bin im Moment dabei ALG2 zu beantragen. Ich bin 18Jahre alt, im Moment arbeitslos, und gehe ab Ende oktober in den Mutterschutz.
Mir wurde gesagt ich muss den Vater angeben,aufgrund von unterhaltszahlungen etc.
Was ist wenn der Vater unbekannt ist?
ALG2 beantragen,Schwangerschaft,Vater unbekannt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Registriert: 16.09.2008 07:57
Moin,
am besten das mal HIER Lesen....
am besten das mal HIER Lesen....
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hi Lilu,
du musst den Vater nicht angeben (Wie auch, wenn er unbekannt ist) Unterhaltsvorschuss kannst du dennoch beantragen, das bekommst du (wie jeder andere auch) 72 Monate lang oder bis das Kind 12 Jahre alt ist -je nachdem was schneller der Fall ist.
Schon bei der Caritas/Diakonie oder ähnlichem gewesen? Die beraten auch sehr gut und unabhängig.
Gruß,DC
du musst den Vater nicht angeben (Wie auch, wenn er unbekannt ist) Unterhaltsvorschuss kannst du dennoch beantragen, das bekommst du (wie jeder andere auch) 72 Monate lang oder bis das Kind 12 Jahre alt ist -je nachdem was schneller der Fall ist.
Schon bei der Caritas/Diakonie oder ähnlichem gewesen? Die beraten auch sehr gut und unabhängig.
Gruß,DC
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