Minijob und schwanger
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Minijob und schwanger
Hi,
also meine Verlobte ist im 2. Monat schwanger und hat einen Minijob.
Nun hat sie gestern ein komplettes Beschäftigungsverbot erteilt bekommen von Ihrer Frauenärztin.
Die Ärztin meinte aber das obwohl sie nur ein Minijob hat, sie ab jetzt trotzdem noch die hälfte Ihres gehalts von der Firma wo sie arbeitet bekommen müsste und die Firma sich den Lohn dann von der KK wieder holen könnte.
Als meine Verlobte das Schreiben für das Beschäftigungsverbot gestern bei der Firma abgab und da deswegen nachfragte meinte die Mitarbeiterin aber nur das es für Pauschalkräfte soetwas nicht geben würde, sondern nur festangestellte weiter Lohn sehen würden.
Noch zu unserer Situation, wir bekommen als Bedarfsgemeinschaft aufstockend Hartz 4.
Nun wollt ich einmal hier Anfragen ob sich vielleicht durch zufall jemand mit der Geschichte auskennt.
Vielen Dank im vorraus.
also meine Verlobte ist im 2. Monat schwanger und hat einen Minijob.
Nun hat sie gestern ein komplettes Beschäftigungsverbot erteilt bekommen von Ihrer Frauenärztin.
Die Ärztin meinte aber das obwohl sie nur ein Minijob hat, sie ab jetzt trotzdem noch die hälfte Ihres gehalts von der Firma wo sie arbeitet bekommen müsste und die Firma sich den Lohn dann von der KK wieder holen könnte.
Als meine Verlobte das Schreiben für das Beschäftigungsverbot gestern bei der Firma abgab und da deswegen nachfragte meinte die Mitarbeiterin aber nur das es für Pauschalkräfte soetwas nicht geben würde, sondern nur festangestellte weiter Lohn sehen würden.
Noch zu unserer Situation, wir bekommen als Bedarfsgemeinschaft aufstockend Hartz 4.
Nun wollt ich einmal hier Anfragen ob sich vielleicht durch zufall jemand mit der Geschichte auskennt.
Vielen Dank im vorraus.
Hallo Tabuszb
Was Deiner Freundin da erzählt wurde stimmt so nicht.
Lies Dich mal durch die Internetseite der Minijob-Zentrale. In der Spalte Arbeitgeber gibt es ein Kapitel
Arbeitgeber >Arbeitgeberversicherung > Krankheit / Mutterschaft mit den nötigen Informationen.
Das Frauenbüro des Landkreises Kassel hat dazu eine informative Broschüre erstellt.
Gruss und Alles Gute
Was Deiner Freundin da erzählt wurde stimmt so nicht.
Lies Dich mal durch die Internetseite der Minijob-Zentrale. In der Spalte Arbeitgeber gibt es ein Kapitel
Arbeitgeber >Arbeitgeberversicherung > Krankheit / Mutterschaft mit den nötigen Informationen.
Das Frauenbüro des Landkreises Kassel hat dazu eine informative Broschüre erstellt.
Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Vielen Dank für die Antwort.
Also ich geh jetzt mal davon aus das sie durch das Beschäftigungsverbot eigentlich vom ihrer Firma wo sie pauschalkraft ist Mutterschutzlohn erhalten müsste.
Wir waren heute auch beim Arbeitsamt um die Schwangerschaft zu melden und dort konnte man uns aber leider gar nichts zu dem Thema erzählen und auch nicht sagen wo ich mich erkundigen könnte.
Nun hab ich noch eine Frage deswegen, hat jemand eine Ahnung wo ich mich bzw meine Freundin sich hinwenden muss um das Mutterschutzgeld zu bekommen?
Also ich geh jetzt mal davon aus das sie durch das Beschäftigungsverbot eigentlich vom ihrer Firma wo sie pauschalkraft ist Mutterschutzlohn erhalten müsste.
Wir waren heute auch beim Arbeitsamt um die Schwangerschaft zu melden und dort konnte man uns aber leider gar nichts zu dem Thema erzählen und auch nicht sagen wo ich mich erkundigen könnte.
Nun hab ich noch eine Frage deswegen, hat jemand eine Ahnung wo ich mich bzw meine Freundin sich hinwenden muss um das Mutterschutzgeld zu bekommen?
Ja danke nochmal,
aber wenn ich das richtig verstanden haben ist dieses Mutterschaftsgeld für kurze Zeit vor und nach der Geburt.
Ich meine aber den Mutterschutzlohn den sie ja jetzt kriegen müsste da sie ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen hatte. (is auch alles neu für mich und muss mich da erstmal durchkämpfen)
Als wir gestern bei unserer Arge waren wussten die auch nicht wie das zu laufen hat und wir sollen doch am besten gleich einen Anwalt nehmen, bloß is mir das für den Anfang zu heftig. Da ich ja eigentlich nur wissen will wie man sowas gegebenenfalls erhält und von wem.
aber wenn ich das richtig verstanden haben ist dieses Mutterschaftsgeld für kurze Zeit vor und nach der Geburt.
Ich meine aber den Mutterschutzlohn den sie ja jetzt kriegen müsste da sie ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen hatte. (is auch alles neu für mich und muss mich da erstmal durchkämpfen)
Als wir gestern bei unserer Arge waren wussten die auch nicht wie das zu laufen hat und wir sollen doch am besten gleich einen Anwalt nehmen, bloß is mir das für den Anfang zu heftig. Da ich ja eigentlich nur wissen will wie man sowas gegebenenfalls erhält und von wem.
Hier steht von Melinde doch alles genau drin ???
Oder wo sind genau deine Fragen, die dort nicht aufgeführt sind ?
Oder wo sind genau deine Fragen, die dort nicht aufgeführt sind ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

da steht z.B.:
Wie viel bekomme ich bei einem 400-Euro-Job?
Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom Bundesversicherungsamt.
Wie viel bekomme ich bei einem 400-Euro-Job?
Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom Bundesversicherungsamt.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Hi,
also es geht mir nicht um das Mutterschaftsgeld! Um was es mir geht ist der Mutterschutzlohn. Das was Melinde reingestellt hat betrifft wohl nur das Mutterschaftsgeld.
Den das Mutterschaftsgeld bekommt man ja erst kurz vor der Geburt.
Aber bei meiner Freundin ist das Problem das sie im 2. Monat ist und vom Arzt ein Attest über ein Beschäftigungsverbot erhalten hat, sprich sie darf nicht mehr arbeiten.
Und dann steht ihr wenn ich mich so richtig durchgelesen habe ein Mutterschutzlohn zu, da ihr kein anreiz gegeben werden darf sich und das kind zu gefährden.
Deswegen war meine Frage ob wer schon damit erfahrung hat und wo man sowas vielleicht beantragen oder wer weiss was kann.
also es geht mir nicht um das Mutterschaftsgeld! Um was es mir geht ist der Mutterschutzlohn. Das was Melinde reingestellt hat betrifft wohl nur das Mutterschaftsgeld.
Den das Mutterschaftsgeld bekommt man ja erst kurz vor der Geburt.
Aber bei meiner Freundin ist das Problem das sie im 2. Monat ist und vom Arzt ein Attest über ein Beschäftigungsverbot erhalten hat, sprich sie darf nicht mehr arbeiten.
Und dann steht ihr wenn ich mich so richtig durchgelesen habe ein Mutterschutzlohn zu, da ihr kein anreiz gegeben werden darf sich und das kind zu gefährden.
Deswegen war meine Frage ob wer schon damit erfahrung hat und wo man sowas vielleicht beantragen oder wer weiss was kann.
das wäre vergleichbar mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt im Krankheitsfall und in den ersten 6 Wochen muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen, danach die KK. Das kommt natürlich auf den Arbeitsvertrag an. Bei den meisten Minijobs ist das aber nicht der Fall. Das ist ja das fatale bei den Minijobs, der AG hat keinerlei soziale Verpflichtungen.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Genau das ist mein Problem, dass ich nicht weiss ob sowas der Arbeitgeber zahlen muss. den auf verschiedenen Seiten im Internet steht das sie es müssen auch bei Minijobs und anderseits sagt die Firma nein.
Deswegen waren wir ja bei der Arge und die konnten uns aber auch nix dazu sagen.
Weiss halt nicht wo man sich bei sowas hinwenden soll.
Deswegen waren wir ja bei der Arge und die konnten uns aber auch nix dazu sagen.
Weiss halt nicht wo man sich bei sowas hinwenden soll.