Mein Fall ist glaube ich sehr speziell, aber vielliecht kann mir ja irgendjemand helfen oder einen Tipp geben.
Nach Abschluss meines Studiums bin ich mit einem Stipenduim für ein Jahr ins Ausland gegangen. (Da bin ich übrigens auch immer noch).
Während meines Aufenthaltes ist meine Mutter in eine kleinere Wohnung gezogen, dass heisst, wenn ich wiederkomme, werde ich kein eigenes Zimmer mehr haben. Ich muss dann übergangsweise auf der Couch schlafen.
Ich bin 24 Jahre alt.
ich möchte gerne weiterstudieren, muss aber noch ein Jahr warten um mich neu einschreiben zu können.
Für das Jahr möchte ich mich arbeitslos melden und würde gerne wissen, ob jemand weiss, wie das in meinem Fall mit einer Wohnung wäre. Ich kenn mich noch nicht sehr gut mit den Gesetzen aus, aber kann es tatsächlich zumutbar sein in der Elternwohnung auf der Coutch zu schlafen?
Danke im vorraus für die Hilfe
Unter 25 ausziehen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo soraya123
Wenn Du am Stichtag 17. Februar 2006 schon nicht mehr im Elternhaus gewohnt hast gibt es überhaubt keine Probleme mit eigener Wohnung.
Da galt der geänderte § 22 SGB II noch nicht.
Genaueres kannst Du auch in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II nachlesen.
Gruss
Wenn Du am Stichtag 17. Februar 2006 schon nicht mehr im Elternhaus gewohnt hast gibt es überhaubt keine Probleme mit eigener Wohnung.
Da galt der geänderte § 22 SGB II noch nicht.
Genaueres kannst Du auch in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II nachlesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde,
Erstmal Danke für deine Antwort
Ich bin erst vor einem Jahr ausgezogen, eben weil ich ein Jahr im Ausland bin. Ist halt blöd gelaufen weil meine Mutter während meines Aufenthaltes hier umgezogen ist. Ich werd mich auf jeden Fall weitererkundigen.
Muss mich eigentlich auch nur übergangsweise arbeitslos melden, weil ich vor habe weiterzustudieren, aber ich denke trotzdem, dass man sich vorher sehr genau über seine Rechte informieren sollte (nicht grundlos ist das SGB auf der Bestsellerliste seit Jahren auf dem ersten Platz.)
Ach, und danke für den Websitetipp... Ist echt ne klasse Seite
Lg, Soraya
Erstmal Danke für deine Antwort
Ich bin erst vor einem Jahr ausgezogen, eben weil ich ein Jahr im Ausland bin. Ist halt blöd gelaufen weil meine Mutter während meines Aufenthaltes hier umgezogen ist. Ich werd mich auf jeden Fall weitererkundigen.
Muss mich eigentlich auch nur übergangsweise arbeitslos melden, weil ich vor habe weiterzustudieren, aber ich denke trotzdem, dass man sich vorher sehr genau über seine Rechte informieren sollte (nicht grundlos ist das SGB auf der Bestsellerliste seit Jahren auf dem ersten Platz.)
Ach, und danke für den Websitetipp... Ist echt ne klasse Seite
Lg, Soraya