eheähnliche Gemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Sternchen
Beiträge: 3
Registriert: 21.01.2006 16:01

eheähnliche Gemeinschaft

Beitrag von Sternchen »

Hallo!!

Ich habe fast das ganze Forum durchgesucht, aber leider keine richtige Hilfe gefunden.
Also zu meinen Problem:
Ich bin arbeitslos und bekomme Arbeitlosengeld und mein Freund leider auch doch er bekommt Hartz4.
Wir leben in einer 2 Zimmer Wohnung, die Warmmiete ist 420 Euro monatlich!
Die AG behauptet das wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, der einzige Grund laut AG - wir leben schon seit über 3 Jahren zusammen!
Wir haben Widerspruch eingelegt, weil wir uns Monat für Monat Miete, Nebenkosten, Lebensmittel u.s.w. teilen, keine Kinder haben, keine gemeinsamen Konten u.s.w.
Momentan läuft alles übers Sozialgericht, aber das kann ja bekanntlich dauern.
Der erste Antrag meines Freundes für Hartz 4, ist ohne Probleme durch die AG bewilligt worden, obwohl bekannt war das ich hier wohne und ich noch berufstätig war.
Beim zweiten Antrag auf Verlängerung kamen die Probleme.
Jetzt heißt es auch das unsere Mietkosten auf einmal zuhoch sind und so das mein Freund noch weniger Hartz 4 bekommt.
Ich bin nicht bereit mein Freund zu unterstützen, da es von Anfang so ausgemacht war, das jeder für sich selber sorgt und ich nur zu ihn gezogen bin weil ich damals hier in der Gegend ein Job gefunden hatte.
Momentan hat mein Freund nach Abzug von den Fixkosten (Miete u.s.w.) 80 Euro im Monat zu Leben und ich ca. 200 Euro.
Habt ihr schon solche Erfahrung gemacht?
Habt ihr schon Erfahrung mit dem Sozialgericht, nachdem die ganzen Wiederspüche von der AG abgelehnt wurden?
Wie hoch dürfen Mietkosen in unserem Fall sein?
Eheähnliche Gemeinschaft: Zwei Frauen oder Zwei Männer dürfen doch auch zusammenleben und denen wird doch auch keine eheähnliche Gemeinschaft angerechnet, obwohl sie auch ein Paar sind und Sex haben.
Warum machen die so ein aufstand bei uns?

So glaub das wars erstmal.
Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten

Gruß Sternchen
Gast

Beitrag von Gast »

Guckst Du hier:
Mit dem Begriff "eheähnlich" hat der Gesetzgeber ersichtlich an den Rechtsbegriff der Ehe angeknüpft, unter dem die Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen ist (vgl. BVerfGE 10, 59 (66); 53, 224 (245); 62, 323 (330)). Gemeint ist also eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen ( ). Wird der Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft ( ) demgemäß im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ausgelegt, so ist die Vorschrift auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Die Einkommensanrechnung nach der Methode der verschärften Bedürftigkeitsprüfung rechtfertigt sich bei Ehegatten zum einen aus der gegenseitigen Unterhaltspflicht und zum anderen aus der Vermutung, dass diese Unterhaltspflicht unter nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten auch tatsächlich erfüllt wird. Für die Partner einer rechtlich nicht geregelten Gemeinschaft bestehen gegenseitige Unterhaltspflichten nicht. Der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner ist diesem zum Unterhalt nicht verpflichtet; er kann - auch beim Wirtschaften aus einem Topf - sein Einkommen ganz oder in einem hohen Maße zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden. Angesichts dieses Unterschiedes zwischen Ehegatten und Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften war es von Verfassungswegen nicht geboten, eine generelle Gleichstellung von eheähnlichen Gemeinschaften und Ehen ( ) vorzunehmen, um der ( ) Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Partnern eheähnlicher Gemeinschaften abzuhelfen. Verfuhr der Gesetzgeber jedoch in dieser Weise, durfte er nur solche Gemeinschaften erfassen, in denen die Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann. Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung vergleichbar. Ob eine Gemeinschaft von Mann und Frau diese besonderen Merkmale der eheähnlichen Gemeinschaft aufweist, lässt sich in der Verwaltungspraxis nur anhand von Indizien feststellen. Als solche Hinweistatsachen, die sich nicht erschöpfend aufzählen lassen, kommen etwa in Betracht die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen" (Zit:. BVerfGE 87, 234 (264); vergl auch BverfG Beschluss vom 02.09. 2004 , Az: 1 BvR 1962/04; NVwZ 2005, 1178)"
Das ganze Urteil hier: Sozialgerichtsbarkeit
Sternchen
Beiträge: 3
Registriert: 21.01.2006 16:01

Beitrag von Sternchen »

Hallo Ralf Hagelstein!!

Danke für den Link!!!
Gibt es auch eine Seite für die Höhe der Mietkosen von den jeweiligen Bundesländern?

Gruß Sternchen
Gast

Beitrag von Gast »

Nein, gibt es nicht, da die Höhe der "angemessenen" KdU von den Kommunen festgelegt wird, nicht vom Land.
Sternchen
Beiträge: 3
Registriert: 21.01.2006 16:01

Beitrag von Sternchen »

Danke!!

Da bleibt uns also nichts anderes übrig als abwarten was beim Gericht rauskommt und hoffen das unsere zahlreichen Bewerbung mal was bringen.

Gruß Sternchen
Antworten