Hallo Leute,
ich brauche unbedingt ein Vermittlungsgutschein. Das Problem ist, ich bin zur Zeit in einem "Projekt" das beinhaltet Eignungsfeststellung-Qulaifizierung und Praktikumselemente in Dirttbetrieben. Ich verdiene dort 950,- brutto und kriege ergänzend 197,- ALG II. Ich habe diese "Maßnahme" am 11.01.2008 begonnen. Sollte ich den Träger einen arbeitsvertrag vorlegen dann bin ich sofort aus dem Projekt drau-en.
Nun meine Frage habe ich einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein
Vermittlungsgutschein
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Vermittlungsgutschein für Aufstocker
Generell bleibt die federführende Betreuung der Aufstocker als SGB II-Kunden bei den ARGEn. Zur Verwirklichung ihres Rechtsanspruches auf den Vermittlungsgutschein verweisen die Mitarbeiter der ARGEn Aufstocker an die zuständige Agentur für Arbeit. Diese gibt den VGS (Vermittlungsgutschein) aus und weist die Zahlung mit FINAS zu Lasten des Haushaltstitels der BA an.
Hoffe konnte Dir damit eine Freude machen
Vermittlungsgutschein für Aufstocker
Generell bleibt die federführende Betreuung der Aufstocker als SGB II-Kunden bei den ARGEn. Zur Verwirklichung ihres Rechtsanspruches auf den Vermittlungsgutschein verweisen die Mitarbeiter der ARGEn Aufstocker an die zuständige Agentur für Arbeit. Diese gibt den VGS (Vermittlungsgutschein) aus und weist die Zahlung mit FINAS zu Lasten des Haushaltstitels der BA an.
Hoffe konnte Dir damit eine Freude machen

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Das was ich Dir geschrieben habe ist der Weg den die ARGe bzw Agentur für Arbeit gehen muss um diese zu verrechnen. Es steht doch genau drin wo Du hin musst...
Hier auch nach zu Lesen..verweisen die Mitarbeiter der ARGEn Aufstocker (Du) an die zuständige Agentur für Arbeit. Diese gibt den VGS (Vermittlungsgutschein) aus
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

immer wieder gerne 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
