Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage! Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus oder hat eigene Erfahrungen!
Und zwar beziehe ich (Alleinerziehend mit 2 Kindern) ALGII.
Mein Bruder bezieht als Single Haushalt auch ALGII.
Nun folgendes Problem:
Er muss ab Oktober aus seiner Whg. raus und hat noch keine neue Whg. Wie sieht es aus mit den Bezügen der ArGe wenn ich ihn bei mir aufnehmen sollte? Es wäre ja eine WG also vom Tisch und Bett getrennt. Wird das als WG angesehen obwohl es ja Familie ist? Was wird mir denn abgezogen? Auch mein Alleinerziehenden zuschlag?
Schon mal vielen Dank an euch im Vorraus
WG zwischen Bruder und Schwester möglich?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zwei Jungs von mir leben zusammen in einer Wohnung. Als sie da eingezogen sind bezogen beide ALG2, das ist dann eine Haushaltsgemeinschaft bekamen beide je 100%. Wenn eine Person davon Arbeit hat wird ab einem bestimmten Einkommen angerechnet. Muss sicher auch genehmigt werden wegen Angemessenheit der Wohnkosten.