Hallo zusammen,
hätte eine frage,da ich vergangene 3 monate vollzeit gearbeitet und sehr gut verdient habe,hat sich bei mir auf dem konto kleines ersparnis gesamelt,1300 sparkonto und 2000 girokonto,also insgesamt 3300€.
Ich bin alleinerziehend,habe ein 4 jährigen sohn.
Wird mir das geld von arge angerechnet,falls die kontoauszuge verlangen?
Muss noch dazu sagen das ich in dem monaten kein geld bekommen habe,weil natürlich zu viel verdient.
Jetzt bekomme ich noch 380 euro von Arge weil ich teilzeit arbeite und nur 700 verdiene.
Danke an alle
Eine frage,vermögensgrenze?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
für Vermögen jeder Art gilt ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr..
Gruß
für Vermögen jeder Art gilt ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr..
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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- Beiträge: 21
- Registriert: 28.06.2007 08:33
Hallo,
hier mal alle Daten auf ein Blick...
*Grundfreibetrag für Erwachsene in Höhe von Lebensalter x 150 € (min 3100 € und max 9750 € ) für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II)
*Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II)
*Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 € für jede Person der Bedarfsgemeinschaft(§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)
*Altersvorsorge mit Verwertungsausschluss in Höhe von Lebensalter x 250 € für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II)
*Riester-Renten ohne Obergrenze § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
hier mal alle Daten auf ein Blick...
*Grundfreibetrag für Erwachsene in Höhe von Lebensalter x 150 € (min 3100 € und max 9750 € ) für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II)
*Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II)
*Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 € für jede Person der Bedarfsgemeinschaft(§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)
*Altersvorsorge mit Verwertungsausschluss in Höhe von Lebensalter x 250 € für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II)
*Riester-Renten ohne Obergrenze § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
