Eine frage,vermögensgrenze?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sahnebrauni
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Eine frage,vermögensgrenze?

Beitrag von sahnebrauni »

Hallo zusammen,
hätte eine frage,da ich vergangene 3 monate vollzeit gearbeitet und sehr gut verdient habe,hat sich bei mir auf dem konto kleines ersparnis gesamelt,1300 sparkonto und 2000 girokonto,also insgesamt 3300€.
Ich bin alleinerziehend,habe ein 4 jährigen sohn.
Wird mir das geld von arge angerechnet,falls die kontoauszuge verlangen?
Muss noch dazu sagen das ich in dem monaten kein geld bekommen habe,weil natürlich zu viel verdient.
Jetzt bekomme ich noch 380 euro von Arge weil ich teilzeit arbeite und nur 700 verdiene.
Danke an alle
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,

für Vermögen jeder Art gilt ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr..

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
sahnebrauni
Beiträge: 21
Registriert: 28.06.2007 08:33

Beitrag von sahnebrauni »

Hi,
danke dir für dieantwort,
aber was ich nicht verstehe,wenn ich 28 bin darf ich also bis 4200 haben.Darf mein kind auch was haben?
Und ist das egal ob ich das geld während alg2 bezug gespart habe oder vorherer hatte.
Wie gesagt habe dazwischen 3 monate voll gearbeitet und gespart.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
hier mal alle Daten auf ein Blick...

*Grundfreibetrag für Erwachsene in Höhe von Lebensalter x 150 € (min 3100 € und max 9750 € ) für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II)

*Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II)

*Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 € für jede Person der Bedarfsgemeinschaft(§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)

*Altersvorsorge mit Verwertungsausschluss in Höhe von Lebensalter x 250 € für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II)

*Riester-Renten ohne Obergrenze § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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