Leistungen eingestellt, was nun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Willi2
Beiträge: 21
Registriert: 05.06.2007 15:29

Leistungen eingestellt, was nun?

Beitrag von Willi2 »

Hallo,
hatte zu dem Thema schon mal was geschrieben. Das Problem ist jetzt Akut. Einer meiner Jungs macht seit 25.08.08 eine Lehre. Letztes Geld vom Amt 31.07.08 für August. Erstes Lehrlingsgeld am 29.09.08. Seit Heute muss er für zwei Wochen von Mei.(Sa) nach Berlin. Unterkunft wird gestellt, Fahrtkosten im nachhinein abgerechnet. Er hat nur leider kein Geld und kann sich praktisch die zwei Wochen nichts zum Essen kaufen. Kindergeld ist ein weiteres Thema, läuft über die Mutter klappt aber nicht. BAB ist beantragt dauert aber. Mein Sohn lebt mit seinem Bruder zusammen als Haushaltsgemeinschaft (u 25 Umzug vom Amt genehmigt). Zur konkreten Frage- durfte das Amt (Optionskomune) alle Leistungen zum 31.07.08 einstellen? Wer kann mit Konkreter Antwort helfen? Danke
bergi79
Beiträge: 5
Registriert: 21.08.2008 13:18
Wohnort: Wittingen

Beitrag von bergi79 »

Schwierige Situation. Ich würde einfach beim Amt mal fragen wie es mit Übergangsgeld aussieht und denen die Situation so schildern wie Du sie hier geschildert hast. Sorry mehr kann ich leider auch nicht helfen. alles gute.

Es gibt für alles eine Lösung und Probleme sind da um bewältigt zu werden.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Willi2
Für den Monat in dem die Arbeit aufgenommen wird hätte noch gezahlt werden müssen und der eingehende Lohn wäre dann rückwirkend angerechnet worden.
Darlehensweise nach SGB II §23 (4) als Kann-Leistung.
Schau mal hier Randziffer 23.19 und hier Randziffer 9.5 nach
Optionskommunen sind zwar nicht zwingend an die Durchführungshinweise der BA gebunden dürfen aber auch nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und Menschen hungern lassen.
Gruss

Ach wie schön wäre es man hätte einen Anhaltspunkt bezüglich der Heimatregion um die dort geltenden Regelungen möglicherweise genauer in Erfahrung zu bringen.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Willi2
Beiträge: 21
Registriert: 05.06.2007 15:29

Beitrag von Willi2 »

Konnte leider nicht eher nachschauen. Wegen Optionskomune komme aus Meißen. Nach viel Kampf, Vorsprache beim Teamleiter hat sich was mit Darlehen bewegt allerdings erst diese Woche. Die Mühlen der Bürokratie mahlen eben in Zeitlupe.
Mfg
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