hallo an alle,
ich habe ja schon etwas länger her einen antrag auf hartz 4 gestellt nun bekomme ich post wo drin steht ich soll meiner mitwirkungspflicht nachkommen und gesetzes auzüge aus dem SGB I, wie soll ich das verstehen???
keine ahnung habe ich davon....
der erste satz ist:
Leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem zweitebn buch Sozialgesetzbuch hier: Aufforderung zur Mitwirkung nach §60 erstes sozialgesetzbuch.
Dann steht da nohch ich soll eine hilfeplanvereinbarung lt.Anlage und meine Bankverbindung schriftlich mitteilen.
was ich das für eine vereinbarung? weiß das jemand?
dann noch was ich habe am anfang des monats Anträge abgegeben wegen kaution und so witer...habe bis heute noch keine antwort bekommen und es wird langsam knapp bei mir...sie hat mich gerstern angerufen, meine SB, aber die nachricht wurde bei mir nicht ganz abgespielt weil mein handy kaputt ist und sie gelöscht wurde...rufe sie gestern sofort an, um ihr mitzuteilen das ich nciht weiß was sie mir auf den AB gesprochen habe und habe sie gebeten mich zurückzurufen, aber heute ncihts gekommen...hat sich nciht gemeldet...
kann das denn wahr sein? was kann ich dagegen tun? sie hat doch schon alles was sie wollte, ich bekomme kein bab, bafög antrag läuft und meine eltern haben sich damit einverstanden mir 100 € zu zahlen jeden monat, was soll denn noch kommen?
Ich hoffe diesmal kann mir jemand helfen, letztes mal hat keiner geschrieben, obwohl es mir echt wichtig war...
Vielen Dank
Hilfe was ist SGB I ? Die wollen was von mir!!!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zitat:Dann steht da nohch ich soll eine hilfeplanvereinbarung lt.Anlage und meine Bankverbindung schriftlich mitteilen.
Üblicherweise muß diese Hilfeplanvereinbarung unterschrieben zurück gesendet werden,lies dir diese durch und unterschreib sie.
Deine Bankverbindung mußt du,normalerweise auf einem vorgedruckten Blatt eintragen,schau die dir vorliegenden Unterlagen genau an.
Die Mitwirkungspflicht betrifft jeden der Leistungen nach dem SGB I,II bezieht.Dort schauen,ob es eventuell auch unterschrieben werden muß.
Alle von dir zu unterzeichnenden Unterlagen solltest du dann schnell zurück senden.
Üblicherweise muß diese Hilfeplanvereinbarung unterschrieben zurück gesendet werden,lies dir diese durch und unterschreib sie.
Deine Bankverbindung mußt du,normalerweise auf einem vorgedruckten Blatt eintragen,schau die dir vorliegenden Unterlagen genau an.
Die Mitwirkungspflicht betrifft jeden der Leistungen nach dem SGB I,II bezieht.Dort schauen,ob es eventuell auch unterschrieben werden muß.
Alle von dir zu unterzeichnenden Unterlagen solltest du dann schnell zurück senden.