S.A. hat geschrieben:nonsens hat geschrieben:das es keinen Zuschlag gibt, könnte evtl am Einkommen Deines Mannes liegen, jepp.
Meiner hat etwas über 1500 netto raus + 2 Kindergeldempfänger im Haus von 11 und 5 Jahren. Wir haben einen Anspruch von 245 Euro Zuschlag zugesprochen bekommen. Musste auch von Mai bis Ende Juli warten, bis der Antrag durch war.
Berücksichtigt durch Miethöhe, Gaskosten etc. war der Anspruch somit gerechtfertigt. Und ist mehr als Wohngeld bzw. HartzIV.
Sagte der Rechner online denn bei Dir aus, Anspruch ist so und so, oder sagte er Dir, das Einkommen ist zu hoch/niedrig ?
Weil die Rechner eigentlich zu 99% richtig ausrechnen ....
Der Rechner hatte uns einen Anspruch ausgerechnet von knapp über 80Euro.
dann würde ich den Antrag umgehend stellen. Denn der Anspruch gilt erst ab Antragsannahme. Dieser sollte vollständig sein, und zwar bis auf den letzten Nachweis:

Einkommensnachweise(Lohnzettel) der letzten 3 Monate

Verdienstbescheinigung der Arbeitgeber (ist im Antrag enthalten und muss vom AG ausgefüllt werden),
vollständige aktuellste Abschlussrechnung der Stadtwerke wo der neue Abschlag ersichtlich ist,

kompletter Mietsvertrag,

Vermögensauflistung(Erklärung über Vermögen)

der Antrag selbst natürlich
was noch so benötigt wird, steht alles in den Unterlagen drin, die dem Antrag beigefügt sind
Wenn alles da ist, bei der Kindergeldkasse abgeben und warten. Aber drauf achten, ist der Antrag nicht vollständig wird er nicht bearbeitet.
Ca. 3-5 Monate dauerts (je nach Bundesland) und wird ab Antragsdatum rückwirkend gezahlt mit dem Kindergeld zusammen. Bewilligungszeitraum ist ebenso unterschiedlich, unserer ist bis Mai 2009 bewilligt worden. Kurz vor Ablauf kommt der neue Antrag für die Fortzahlung, da wird dann geschaut, ob ihr zuviel Zuschlag bekommen habt oder nicht (falls sich die Einkommenslage ändert im Bewilligungszeitraum, schnell die veränderung mitteilen. Die Bearbeitung der Änderung/Fortzahlung geht dann binnen einer Woche)
Wichtig:
Auch einen Wohngeldrechner online suchen - wenn de r mehr ausspuckt, dann natürlich Zuschlag nicht beantragen und Wohngeld nehmen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)