Hallo
ich bin neu hier und habe ein problem,und breuchte mal eure hilfe.
bin Verheiratet und habe 1 kind,meine ehe scheint denn bach runter zu gehen.
Frage:
Giebt es für Väter die Arbeitslos sind und sich scheiden lassen wollen so was wie eine Erstausstatung?kann man beim Arbeitsamt einen antrag stellen für Mobel (Haushalt) ?
Wäre echt net wenn mir einer weiter helfen könnte,bin ziemlich am ende.
Danke im vorraus
MFG
Dennis
Hilfe bei Umzug
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Dennis,
die einmalige Hilfezahlungen für Erstausstattung der Wohnung sind gem. § 31 Abs. 1 SGB XII in bestimmten wenigen Fällen möglich, etwa, wenn zuvor keine Wohnung vorhanden war.
Gruß
die einmalige Hilfezahlungen für Erstausstattung der Wohnung sind gem. § 31 Abs. 1 SGB XII in bestimmten wenigen Fällen möglich, etwa, wenn zuvor keine Wohnung vorhanden war.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo
wie ich auch schon sagte ich bin verheiratet und habe ein kind,und es ist ja normal das bei einer trennug der Haushalt aufgeteilt wird.das heißt, das beide seiten noch einiges für denn haushalt brauchen.da ich arbeitslos bin ist es mir nicht möglich noch, wie zumbeispiel eine WASCHMASCHINE oder ein SCHLAFZIMMER USW mal ebend so zu kaufen.
Giebt es denn da keine möglichkeit?
MFG
Dennis
wie ich auch schon sagte ich bin verheiratet und habe ein kind,und es ist ja normal das bei einer trennug der Haushalt aufgeteilt wird.das heißt, das beide seiten noch einiges für denn haushalt brauchen.da ich arbeitslos bin ist es mir nicht möglich noch, wie zumbeispiel eine WASCHMASCHINE oder ein SCHLAFZIMMER USW mal ebend so zu kaufen.
Giebt es denn da keine möglichkeit?
MFG
Dennis
Die Erstausstattung, Umzugskosten, evtl. Renovierungkosten, Maklergebühr sind als Zuschuss zu übernehmen.
Man muss jedes Teil was man braucht einzeln in eine Liste schreiben und beantragen als Erstausstattung. Z.b Staubsauger, Bett, Schrank, Küche mit E Geräten usw.
Den Antrag schriftlich und per Einschreiben stellen, sonst behaupten die man habe ihn nie gestellt.
Man muss jedes Teil was man braucht einzeln in eine Liste schreiben und beantragen als Erstausstattung. Z.b Staubsauger, Bett, Schrank, Küche mit E Geräten usw.
Den Antrag schriftlich und per Einschreiben stellen, sonst behaupten die man habe ihn nie gestellt.
Zuletzt geändert von DjTermi am 15.08.2008 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
99,9 % laut deine situation
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.