Kann die Rechnung stimmen??
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Pfeffinichte
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Kann die Rechnung stimmen??
Hallo,und zwar ich bin 17 Jahre alt und meine Mam bekommt Hartz 4...So ich habe jetzt eit 1.8. eine Ausbildung begonnen und verdiene da nicht schlecht...also ich bekomme im ersten Jahr 750 brutto...so und das musste ja meine mum dam a-amt melden..und die habe jetzt ausgerechnet das ich um die 400 euro zu hause abgeben müsste...wir bezahlen aber an miete 480 euro..bei dem geld was ich abgeben müsste könnte ich auch unsere miete alleine zahlen..jetzt frage ich mich natürlich kann die rechnung von denen stimmen??Noch dazu kommt das sie meiner MUm am MOntag nur 400 euro gegeben haben,und das musste sie für die meite zahlen das heißt sie hat kein geld mehr für diese woche zum leben,denn ich bekomme erst am 15. Geld...wenn sie sich nicht geburgt hätte hätten wir jetzt gar5 nichts....dürfen die das???
Hallo Pfeffinichte
Bei einem Einkommen, das Deinen Bedarf vollständig deckt fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter raus, bildest eine eigene BG und nichts darf bei Deiner Mutter leistungsmindernd angerechnet werden.
Dein Bedarf wäre der Regelsatz von 281 € plus die „kopfteiligen“ Kosten der Unterkunft. Bei 480 € KdU sind das 240 €, also 521 € Dein Bedarf. Die hast Du aus Deinem Einkommen mit Sicherheit selber, fällst also aus der BG raus. Und damit auch aus dem Zugriffsbereich der ARGE, tauchst nur noch auf dem Berechnungsbogen auf bei den KdU.
Zum Ausrechnen was Dir netto vom Brutto bleibt nutze mal einen Brutto-Netto-Rechner
Deine Mutter bekommt die andere Hälfte der Miete und ihren Regelbedarf, Du bekommst keine Leistungen von ARGE.
Du musst Deiner Mutter auch nicht mehr als die Hälfte der Wohnkosten geben (Deinen Anteil an der kopfteilig aufgeteilten KdU) Für den Lebensunterhalt musst Du dann selber sorgen (zumindest theoretisch) aber wie ihr das macht ist euch überlassen.
Legt gegen den Bescheid Widerspruch ein, geht innerhalb von 4 Wochen.
Zur Fristwahrung genügt erstmal keine Begründung, die reicht ihr ein paar Tage später nach.
Wenn noch weitere Fragen, immer her damit. Es werden sicher noch viel kompetentere Antworten kommen.
Gruss
Bei einem Einkommen, das Deinen Bedarf vollständig deckt fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter raus, bildest eine eigene BG und nichts darf bei Deiner Mutter leistungsmindernd angerechnet werden.
Dein Bedarf wäre der Regelsatz von 281 € plus die „kopfteiligen“ Kosten der Unterkunft. Bei 480 € KdU sind das 240 €, also 521 € Dein Bedarf. Die hast Du aus Deinem Einkommen mit Sicherheit selber, fällst also aus der BG raus. Und damit auch aus dem Zugriffsbereich der ARGE, tauchst nur noch auf dem Berechnungsbogen auf bei den KdU.
Zum Ausrechnen was Dir netto vom Brutto bleibt nutze mal einen Brutto-Netto-Rechner
Deine Mutter bekommt die andere Hälfte der Miete und ihren Regelbedarf, Du bekommst keine Leistungen von ARGE.
Du musst Deiner Mutter auch nicht mehr als die Hälfte der Wohnkosten geben (Deinen Anteil an der kopfteilig aufgeteilten KdU) Für den Lebensunterhalt musst Du dann selber sorgen (zumindest theoretisch) aber wie ihr das macht ist euch überlassen.
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Pfeffinichte
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Also nochmal langsam..wenn ich das jetzt richtig verstanden habe..müsste ich meiner mum nicht mehr als die hälfte der miete dazugeben und muss dafür aber essen und sowas selber zahlen..??selbst wenn ich das so machen würde würde ich doch niemals auf mehr als 400 euro kommen..so viel esse ich doch net..also ich habe das mit meiner mum so vereinbart das ich ihr 200 euro jeden monat gebe wenn die das mit der rechnung wirklich durchkriegen...denn wenn ich ihr 400 geben würde würde mir mit allen bagene die ich habe noch 1200 euro bleiben...von 600 netto ungefähr...Und wenn ich das jetzt richtig gelesen habe sollen wir gegen den bescheid widerspruch einlgene...??Aber vom Logischen her habe ich doch recht,oder??das geld was die ausgerechnet haben kann nicht stimmen oder??
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Pfeffinichte
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Pfeffinichte
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Hallo Pfeffinichte
Mit Deinen etwa 600 € netto Einkommen hast Du, die Wohnkosten von 160 € mal abgezogen, noch etwa 440 €. Locker über Deinem Alg2 Anspruch von 281 € für unter 18 jährige = nicht mehr bedürftig.
Als nicht mehr Bedürftige fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und Deine Mutter bekommt 160 € weniger als Kosten der Unterkunft. Die musst Du ihr dann geben.
Der Rest Deines Lehrlingsgeldes bleibt Dir für den Lebensunterhalt, auch Strom und Warmwasseranteil gehört dazu.
Wie ihr das mit dem Haushaltsgeld regelt ist alleine euch überlassen.
Sind mit Miete nur die reine Miete oder auch inkl. Nebenkosten, Heizkosten gemeint? Bei denen wird natürlich auch kopfteilig aufgeteilt und Deine Mutter erhält nur den eigenen Anteil und den des Geschwisters.
Auf keinen Fall darf Dein Einkommen bei den Regelsätzen von Mutter oder Geschwister angerechnet werden, eben nur bei den Wohnkosten.
Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, dann muss neu berechnet werden und der Fehler wird beseitigt.
Nur Mut, wer alles hinnimmt was ein Amt so denkt und schreibt, das nicht hinterfragt ist am Ende der Dumme.
Lasst euch den Bescheid genau erklären denn als Bürger hat man das Recht die Entscheidungen einer Verwaltung zu verstehen, es muss einem genau erklärt werden wie die auf welche Ergebnisse kommen, samt Rechtsgrundlage, wo und in welchem Gesetz es steht.
Für Alg2 ist das SGB II zuständig und wie die §§ umgesetzt werden steht in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II.
Zu einzelnen Fragen schlag auch mal in den Fachinformationen nach.
Wie in Deiner Stadt einzelne Fragen zum Thema Alg2 werden wird im Stadtrat und Ausschüssen (Gesundheits- und Sozialausschuss) geregelt und beschlossen. Da ist es oft recht interessant im Ratsinformationssystem zu stöbern. Das gibt es auf der Internetseite der Stadt, etwas versteckt unter Rats- oder Bürgerinfo.
Für Halle z.B. direkt hierlang In der obersten Leist Gremien anklicken, dann Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss und unter der roten Schrift Sitzungen kannst Du alle öffentlichen Protokolle nachlesen.
Gruss
Mit Deinen etwa 600 € netto Einkommen hast Du, die Wohnkosten von 160 € mal abgezogen, noch etwa 440 €. Locker über Deinem Alg2 Anspruch von 281 € für unter 18 jährige = nicht mehr bedürftig.
Als nicht mehr Bedürftige fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und Deine Mutter bekommt 160 € weniger als Kosten der Unterkunft. Die musst Du ihr dann geben.
Der Rest Deines Lehrlingsgeldes bleibt Dir für den Lebensunterhalt, auch Strom und Warmwasseranteil gehört dazu.
Wie ihr das mit dem Haushaltsgeld regelt ist alleine euch überlassen.
Sind mit Miete nur die reine Miete oder auch inkl. Nebenkosten, Heizkosten gemeint? Bei denen wird natürlich auch kopfteilig aufgeteilt und Deine Mutter erhält nur den eigenen Anteil und den des Geschwisters.
Auf keinen Fall darf Dein Einkommen bei den Regelsätzen von Mutter oder Geschwister angerechnet werden, eben nur bei den Wohnkosten.
Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, dann muss neu berechnet werden und der Fehler wird beseitigt.
Nur Mut, wer alles hinnimmt was ein Amt so denkt und schreibt, das nicht hinterfragt ist am Ende der Dumme.
Lasst euch den Bescheid genau erklären denn als Bürger hat man das Recht die Entscheidungen einer Verwaltung zu verstehen, es muss einem genau erklärt werden wie die auf welche Ergebnisse kommen, samt Rechtsgrundlage, wo und in welchem Gesetz es steht.
Für Alg2 ist das SGB II zuständig und wie die §§ umgesetzt werden steht in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II.
Zu einzelnen Fragen schlag auch mal in den Fachinformationen nach.
Wie in Deiner Stadt einzelne Fragen zum Thema Alg2 werden wird im Stadtrat und Ausschüssen (Gesundheits- und Sozialausschuss) geregelt und beschlossen. Da ist es oft recht interessant im Ratsinformationssystem zu stöbern. Das gibt es auf der Internetseite der Stadt, etwas versteckt unter Rats- oder Bürgerinfo.
Für Halle z.B. direkt hierlang In der obersten Leist Gremien anklicken, dann Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss und unter der roten Schrift Sitzungen kannst Du alle öffentlichen Protokolle nachlesen.
Gruss
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