leude ... kurzer tip ... nieee nieee was gegen die agentur sagen !
gibt NUR stress !!
hatte ja in den letzten tagen schon mehrere probleme aber jetzt kommts !
so ein schreiben hab ich bekommen
>> nach meinen erkenntnissen haben sie in der zeit
von 01.01.2005 -31.12.2005 alkg 2 in höhe von 1224 € zu unrecht bezogen.
ihre lebensgemeinschaft wurde erst zum 01.01.2006 bekannt ,diese lebensgemeinschaft besteht bereits seit dem 01.07.2005
soo jetzt will ich mal wissen .... was dat bitte soll ...
wie kann ich 1 jahr zu unrecht geld bekommen wenn die lebensgemeinschaft erst seit dem 01/06 bekannt wurde !
und wie bitte kommen die darauf das sie schon ab den 01.07.05 bestehen soll !??
wenn der prüfer erst im august da war ... und ohne was zu sagen wieder ging .. und im dezember nach der 2.überprüfung erst zum entschluss kam ... das es eine lebensgemeinschaft ist !!
kann mir das mal bitte einer erklären .. ich blick da echt nich mehr durch !!??
mfg und viel spaß ^^
mir fällt da grad ein .. wär das nich ne sache fürs amtsgericht !??
da gibts doch sowas .. wo du 10€ zahlst .. und dann prüfen die die sachen und gehen da richtig gegen vor !?
weil einspruch sollt schon eingelegt werden oder ??
jetzt wollen se ne Rückzahlung !? verzweifelt ist !
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hmm
wat looooooos
sacht mal was dazu .. wollt da morgen mal hin ....
und vielleicht isses ja nich so gut ^^
sacht mal was dazu .. wollt da morgen mal hin ....
und vielleicht isses ja nich so gut ^^
Hallo berliner Hartzer,
das liegt auf der Hand das habe ich hier nun schon mehrfach gepostet im Forum, sollte die Argentur hinweise darauf haben das eine eheähnliche Gemeinschaft besteht, und das alleine entscheidet die Bundesagentur anhand von Indizien oder Beweisen, gehen sie davon aus, das du eine eheähnliche Gemeinschaft führst seit gemeinsamen Einzug in die Wohnung, deswegen will das Amt jetzt das Geld was dir zu unrecht bezahlt wurde zurück, ich würde mich nicht wundern wenn der Termin, ein Jahr zurück gerechnet, genau der wäre wo ihr zusammen die Wohnung bnezogen habt, oder zumindestens den Antrag abgegeben habt. Ich würde einen Wiederspruch schreiben, das ihr keine eheähnliche Gemeinschaft seit. Ich habe vor kurzem ein bericht gesehen, da ging es um das gleiche Thema, dieser ist vor das Sozialgericht gezogen und hat gewonnen. Leider hat auch trotz des Gerichtsurteils es nicht so viel gebracht, da die Argentur darasuf einfach nicht reagierte, erst nen halbes Jahr später wurden sie aktiv.
Gruß Daniel
das liegt auf der Hand das habe ich hier nun schon mehrfach gepostet im Forum, sollte die Argentur hinweise darauf haben das eine eheähnliche Gemeinschaft besteht, und das alleine entscheidet die Bundesagentur anhand von Indizien oder Beweisen, gehen sie davon aus, das du eine eheähnliche Gemeinschaft führst seit gemeinsamen Einzug in die Wohnung, deswegen will das Amt jetzt das Geld was dir zu unrecht bezahlt wurde zurück, ich würde mich nicht wundern wenn der Termin, ein Jahr zurück gerechnet, genau der wäre wo ihr zusammen die Wohnung bnezogen habt, oder zumindestens den Antrag abgegeben habt. Ich würde einen Wiederspruch schreiben, das ihr keine eheähnliche Gemeinschaft seit. Ich habe vor kurzem ein bericht gesehen, da ging es um das gleiche Thema, dieser ist vor das Sozialgericht gezogen und hat gewonnen. Leider hat auch trotz des Gerichtsurteils es nicht so viel gebracht, da die Argentur darasuf einfach nicht reagierte, erst nen halbes Jahr später wurden sie aktiv.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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hmm
naja ...
wir haben schon nen termin für nen anwalt gemacht ...
mal gucken was der so sagt
aber ich würd mal sagen .. das die damit ja nich durchkommen können .. weil sie es ja nich beweisen können !
oder ist die beweispflicht eher bei mir .. hmm .. fragend guck ..
ach naja abwarten ^^
wir haben schon nen termin für nen anwalt gemacht ...
mal gucken was der so sagt

aber ich würd mal sagen .. das die damit ja nich durchkommen können .. weil sie es ja nich beweisen können !
oder ist die beweispflicht eher bei mir .. hmm .. fragend guck ..
ach naja abwarten ^^