Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
ich habe 2005 von jan bis mai alg1 bekommen und danach bis mitte sept. Alg2. Seit mitte sept habe ich einen neuen job. Fuer den zeitraum jan bis mai habe ich eine bescheinigung von der arbeitsagentur über den leistungsbezug alg1 und fuer den zeitraum sept bis dez. Die steuerbescheinigung des arbeitgebers.
Nun meine fragen:
1. Bekommt man fuer den alg2 bezug eine bescheinigung fuer das finanzamt ? Wenn ja, wie kann man das beschleunigen ?
2. Ich habe von meinem alg1 geld abgezogen bekommen für den unterhalt meiner Kinder, für die ich Unterhaltspflichtig bin. Wie und wo wird das in der steuererklärung eingetragen ??
3.) Wenn man fuer alg2 keine bescheinigung bekommt, wie und wo wird dies eingetragen.
4.) Ist es richtig, dass man eine Menge Geld zurück bekommt ?? Ich habe seit anfang 2005 st. Klasse 1 mit 1 kinderfreibetrag.
Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Januar 2006
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Leistungsnachweis für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung
Heute hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Versendung der Nachweise über die Zeiträume und die Höhe der bezogenen Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) begonnen.
Diesen Leistungsnachweis erhalten alle rentenversicherungspflichtigen Personen nach dem Ende des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II von ihrem Träger automatisch. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft können ihn somit mehrere Personen erhalten. Werden die Leistungen der Grundsicherung über das Kalenderjahr hinaus bezogen, wird mit dem Jahreswechsel eine Zwischenbescheinigung erstellt. Die Versendung der Leistungsnachweise für das Jahr 2005, auch für im Laufe des Jahres beendete Leistungsfälle wird wegen des Umfanges voraussichtlich Ende Januar 2006 abgeschlossen sein.
Da der Bezug von Leistungen der Grundsicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 2 b Einkommenssteuergesetz) und damit nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG unterworfen ist, erübrigt sich eine Vorlage des Leistungsnachweises beim Finanzamt. Entsprechendes gilt auch für eine Vorlage bei dem Rentenversicherer. Diesem wurden die entsprechenden Daten bereits in elektronischer Form übermittelt.
Die Leistungsnachweise über die Zeiträume und Höhe des Leistungsbezuges dienen daher der eigenen Dokumentation und sind gut aufzubewahren.
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Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?conte ... &navId=219
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