Private Arbeitsvermittlung- Klausel rechtswirksam?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
Registriert: 18.08.2006 12:55

Private Arbeitsvermittlung- Klausel rechtswirksam?

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

Hallo ist diese Klausel rechtswirksam?
Vertrag private Arbeitsvermittlung

Vergütung bei schuldhaften Verhalten

Wenn Sie den von Ihrem künftigen Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsvertrag akzeptiert und unterschrieben haben und Sie innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn, selbst das Arbeitsverhältnis kündigen, verpflichten Sie sich hiermit unwiderruflich innerhalb von 14 Tagen, 500 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an mich zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn sie durch Ihr eigenes Verschulden, Fehlverhalten usw. vom Arbeitgeber eine Kündigung innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn erhalten. Sie verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift auch in diesem Fall 500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen zu zahlen
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ich_bin_neu_hier_28
damit will sich der Knabe nur sein Geld sichern, entweder er streicht die Klausel oder verzichtet auf Deine Vermittlung.
Der Vermittler bekommt seine Prämie erst dann vollständig wenn Du die vermittelte Stelle nach 6 Monaten noch hast. Ansonsten guckt er in die Röhre.
Bei selbsverschuldetet- oder Eigenkündigung setzt er im Fall der Fälle zur ARGE-Kürzung noch einen Schuldenberg auf Deine Schultern, nette Geste Herr privater Arbeitsvermittler.
Wenn eine so vermittelte Stelle bei einem Arbeitgeber angesiedelt ist der Zuschüsse kassiert die nach einigen Monaten wegfallen, Prost Mahlzeit Gaunerei. Ein Kündigungsgrund kann schnell mal konstruiert werden um den nächsten "Zuschussbegleiteten" einzustellen.
Gib den Vermittlungsgutschein bloss nicht arglos aus Deinen Händen wenn nicht wasserdicht eine Gegenleistung in trockenen Tüchern ist.
Solche Gestalten bringen es fertig und reichen den Schein ein, kassieren Prämie auch wenn Du selber ohne Hilfe eine Stelle antrittst. Und kein Amt interessiert´s, alles schon dagewesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
Registriert: 18.08.2006 12:55

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

also sollte ich lieber vorsichtig sein bei dieser privaten arbeitsvermittlung?
diese klausel ist also mit vorsicht zu genießen?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ich_bin_neu_hier_28
Private Arbeitsvermittler, es gibt solche und so ne.
Vertrau auch ein wenig auf Dein Bauchgefühl, das liegt meist richtig.
Gruss
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rme
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Beitrag von rme »

Dieser private Arbeitsvermittler macht mir alles Andere als einen seriösen Eindruck. Mit dieser Klausel sichert er sich seine Provision ab und geht keinerlei Risiko ein. Ich wäre vorsichtig!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die klausel gibt es aber bei jedme Privaten arbeitsvermittler, und wenn man erlich ist, wir würden auch nicht um sonst arbeiten, oder ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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