Hallo ist diese Klausel rechtswirksam?
Vertrag private Arbeitsvermittlung
Vergütung bei schuldhaften Verhalten
Wenn Sie den von Ihrem künftigen Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsvertrag akzeptiert und unterschrieben haben und Sie innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn, selbst das Arbeitsverhältnis kündigen, verpflichten Sie sich hiermit unwiderruflich innerhalb von 14 Tagen, 500 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an mich zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn sie durch Ihr eigenes Verschulden, Fehlverhalten usw. vom Arbeitgeber eine Kündigung innerhalb von 6 Wochen ab Arbeitsbeginn erhalten. Sie verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift auch in diesem Fall 500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen zu zahlen
Private Arbeitsvermittlung- Klausel rechtswirksam?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Beiträge: 86
- Registriert: 18.08.2006 12:55
Hallo ich_bin_neu_hier_28
damit will sich der Knabe nur sein Geld sichern, entweder er streicht die Klausel oder verzichtet auf Deine Vermittlung.
Der Vermittler bekommt seine Prämie erst dann vollständig wenn Du die vermittelte Stelle nach 6 Monaten noch hast. Ansonsten guckt er in die Röhre.
Bei selbsverschuldetet- oder Eigenkündigung setzt er im Fall der Fälle zur ARGE-Kürzung noch einen Schuldenberg auf Deine Schultern, nette Geste Herr privater Arbeitsvermittler.
Wenn eine so vermittelte Stelle bei einem Arbeitgeber angesiedelt ist der Zuschüsse kassiert die nach einigen Monaten wegfallen, Prost Mahlzeit Gaunerei. Ein Kündigungsgrund kann schnell mal konstruiert werden um den nächsten "Zuschussbegleiteten" einzustellen.
Gib den Vermittlungsgutschein bloss nicht arglos aus Deinen Händen wenn nicht wasserdicht eine Gegenleistung in trockenen Tüchern ist.
Solche Gestalten bringen es fertig und reichen den Schein ein, kassieren Prämie auch wenn Du selber ohne Hilfe eine Stelle antrittst. Und kein Amt interessiert´s, alles schon dagewesen.
Gruss
damit will sich der Knabe nur sein Geld sichern, entweder er streicht die Klausel oder verzichtet auf Deine Vermittlung.
Der Vermittler bekommt seine Prämie erst dann vollständig wenn Du die vermittelte Stelle nach 6 Monaten noch hast. Ansonsten guckt er in die Röhre.
Bei selbsverschuldetet- oder Eigenkündigung setzt er im Fall der Fälle zur ARGE-Kürzung noch einen Schuldenberg auf Deine Schultern, nette Geste Herr privater Arbeitsvermittler.
Wenn eine so vermittelte Stelle bei einem Arbeitgeber angesiedelt ist der Zuschüsse kassiert die nach einigen Monaten wegfallen, Prost Mahlzeit Gaunerei. Ein Kündigungsgrund kann schnell mal konstruiert werden um den nächsten "Zuschussbegleiteten" einzustellen.
Gib den Vermittlungsgutschein bloss nicht arglos aus Deinen Händen wenn nicht wasserdicht eine Gegenleistung in trockenen Tüchern ist.
Solche Gestalten bringen es fertig und reichen den Schein ein, kassieren Prämie auch wenn Du selber ohne Hilfe eine Stelle antrittst. Und kein Amt interessiert´s, alles schon dagewesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo ich_bin_neu_hier_28
Private Arbeitsvermittler, es gibt solche und so ne.
Vertrau auch ein wenig auf Dein Bauchgefühl, das liegt meist richtig.
Gruss
Private Arbeitsvermittler, es gibt solche und so ne.
Vertrau auch ein wenig auf Dein Bauchgefühl, das liegt meist richtig.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Dieser private Arbeitsvermittler macht mir alles Andere als einen seriösen Eindruck. Mit dieser Klausel sichert er sich seine Provision ab und geht keinerlei Risiko ein. Ich wäre vorsichtig!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
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Die klausel gibt es aber bei jedme Privaten arbeitsvermittler, und wenn man erlich ist, wir würden auch nicht um sonst arbeiten, oder ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
