Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Mir ist gerade etwas durch den Kopf geschossen ...
Ihr redet immer davon, dass euch Absagen "ins Haus flattern"...
Mich hat man lediglich angerufen und es mir telefonisch mitgeteilt.
Ist das zulässig?
Wie sieht so eine Absage aus? Einfach nur ein "Brief mit Nein",
oder ist da auch die Rechnung mit bei, sodass man dass auch
nachvollziehen kann?..
also was schriftliches muss noch kommen, jetzt wird das schon so einfach gemacht und das per Telefon gesagt, na wunderbar. Außerdem brauchst du so oder so was schriftliches. Was ist wenn andere Ämter die Absage sehen möchten wenn du mal was anderes beantragst, oder wenn du mal einen Anwalt einschaltest. Nein ich würde da gleich nochmal bescheid sagen das du etwas schriftliches möchtest. In der Broschre "Arbeitslosengeld II" steht auch das man einen schriftlich sowie mündlich stellen kann. Wie das laufen soll weiß ich auch nicht, ich kenne keinen der einen Hartz 4 Antrag jemals mündlich gestellt hat.
Milecia hat geschrieben:
Mich hat man lediglich angerufen und es mir telefonisch mitgeteilt.
Die Möglichkeit seine "Hilfebedürftigkeit" dem Amt mündlich mitzuteilen,
hat nur den Grund, den Antrag "fristwahrend" stellen zu können.
Das besorgen von Unterlagen kann dann ja evtl. auch noch ein Paar Tage dauern.
Wenn Du den Antrag also bereits schriftlich gestellt hast, muss dieser per "rechtsmittelfähigem Bescheid" beschieden werden. Also entweder angenommen oder abgelehnt. Verlange also vom Amt einen schriftlichen Bescheid.