Nebenkostennachzahlung/arge , zwei fragen dazu...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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forsaken1
Beiträge: 12
Registriert: 10.07.2006 17:45

Nebenkostennachzahlung/arge , zwei fragen dazu...

Beitrag von forsaken1 »

hallo,

wir beziehen harz4 und haben nun vom vermieter eine saftige betriebskosten nachforderung in höhe von knapp 700,- euro bekommen, die arge übernimmt diese, bis auf 230,- euro, die aus warmwasserverbrauch resultieren.

begründung: warmwasser ist bereits im regelsatz enthalten, nachzahlungen müssen für warmwasserverbrauch also selbst bezahlt werden...
ich kann mich damit nicht so gut anfreunden, denn erstens hatten wir in dieser abrechnungsperiode nachwuchs bekommen, und da verbraucht man halt etwas mehr warmwasser und zweitens wird unser warmwasser über eine gastherme im keller erwärmt, und wie die gaskosten explodiert sind in letzter zeit weiß ja jeder...

ich bezweifel aber, dass der schöne regelsatz auch nur annähernd an die gasmehrkosten angeglichen wurde...würde also gerne widerspruch einlegen, weiß aber nicht was dann so passiert.


macht widerspruch einlegen sinn? vielleicht hat jemand ähnliche probleme!? lann es sein , dass ich damit durchkomme und das amt die warmwassermehrkosten zahlen muss?

und zweitens, unser neugeborenes ist in der nebenkostenabrechnung als volle person zur umlegung der betriebskosten aufgeführt, ebenso wie unsere 5 jährige und wie wir zwei erwachsenen...

ist es rechtens und normal, das ein baby als volle person gezählt wird in bezug auf die nebenkosten?

vielen dank !

mfg
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

ich glaube eine Klage wird Euch da nicht viel bringen, bis auf blankliegende Nerven.
Ich habe auch das "Glück" einen E-Durchlauferhitzer im Bad zu haben und bei den horrentsteigenden Strompreisen ist das auch derbe zu spüren.
Die Behörde ist ja aus dem Schneider, da sie die Regelsätze zum 1.7.08 um ca. 1% erhöht haben, werden sie sich darauf berufen. Das 1% (bei mir ca.4€ mehr i.Monat) ein Tropfen auf den heissen Stein ist, brauch ich ja nicht zu erwähnen. Da hilft nur Energiesparen auf Teufel komm raus und trotzdem reicht es bei mir nicht :roll:
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Bisher haben schon einige Sozialgerichte der 1. Instanz die ARGEN dazu verdonnert, die Differenz der Energiekosten, die den Anteil im Regelsatz übersteigen, zusätzlich als Kosten der Unterkunft zu übernehmen.

Widerspruch und Klage können also zum Erfolg führen, sofern das Bundessozialgericht dies dann auch bestätigt. Wer nicht klagt, hat dann halt Pech gehabt.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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forsaken1
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Registriert: 10.07.2006 17:45

Beitrag von forsaken1 »

hallo und danke für die beiträge...

eigentlich würde ich zumindest gerne versuchen, ob wir den rest nicht auch erstattet bekommen, denn hier geht es nicht um einen mehrverbrauch, sondern um eine energieverteuerung, an die der regelsatz nicht angeglichen wird... das eine prozent ist doch lächerlich, es deckt nichtmal annähernd die inflationären mehrkosten für diverse lebensmittel, geschweige denn mehr...

ich habe allerdings keine erfahrung mit einem widerspruch, den ich ja erstmal formell an meine sachbearbeiterin richten müsste... wie geht es dann weiter? hat jemand erfahrung damit? ist es möglich, dass die arge alleine auf einen widerspruch hin zahlt oder ist es eher praxis, so wie ich es mir denke, dass eigentlich alles stur vor irgendein (sozial-?) gericht gezerrt wird?

brauche ich für sowas einen anwalt?

vielleicht weiß ja jemand, wie das in etwa ablaüft oder ablaufen könnte

danke und mfg
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo
Mit einem guten Anwalt und guter Argumentation hast Du Chancen. Die Arge wird es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, das ist sicher. Halte Deine Fristen für den Widerspruch ein und erkundige Dich nach einem guten Anwalt.
Ich habe 2 Klagen gegen die Arge derzeit laufen und warte derzeit auf die Verhandlungstermine. Einmal wegen Stromkosten und einmal wegen nichtanerkannter Wohnungsgröße.
Wer nichts tut und alles hinnimmt hat im Vorfeld schon verloren.
Gruß buxi
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